Für das Ehrenamt und die Vereine gibt es bessere Unterstützung – Grotelüschen und den TV Jahn freut‘s

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Vom Bund wurde im vergangenen Jahr im Jahressteuergesetz 2020 ein Ehrenamtspaket geschnürt, dessen Neuerungen inzwischen in Kraft getreten sind. Sowohl Ehrenamtliche als auch Vereine können davon profitieren. Die hiesige Bundestagsabgeordnete (MdB) Astrid Grotelüschen (CDU) machte jüngst darauf aufmerksam. Ein Gespräch darüber führte sie am Freitag, 22. Januar, mit Marco Castiglione, dem Abteilungsleiter der Fußballer des TV Jahn Delmenhorst.
 
„Die vielen im Ehrenamt engagierten Bürger und Vereine, sei es im Sport, in Bürgervereinen und den vielen anderen gemeinnützigen Organisationen, meistern gerade einen schwierigen Alltag. Umso mehr freue ich mich, dass wir zu Jahresbeginn mit zahlreichen Verbesserungen mehr Wertschätzung ausdrücken und das ehrenamtliche Engagement erleichtern“ äußert sich die Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen zu den jetzt geltenden Änderungen aus dem Ehrenamtspaket.
 

Mehr Geld und Erleichterungen in puncto Bürokratie

Beispielweise wird der Übungsleiterfreibetrag auf 3.000 Euro angehoben, der unter anderem auch Ausbildern, Betreuern, Erziehern oder Pflegern zugutekommt. Heraufgesetzt wird ebenfalls die Ehrenamtspauschale, und zwar auf 840 Euro. Parallel verschwinden mehrere bürokratischer Hürden, was die Arbeit in den Vereinen leichter macht.

Exemplarisch dafür ist, dass die auf zwei Jahre befristete Inanspruchnahme von Mitteln und Spenden gestrichen wurde. „Eine häufige und langjährige Forderung zum Beispiel von Hospizvereinen“, ist sich Grotelüschen im Klaren. Marco Castiglione, Abteilungsleiter der Fußballer des TV Jahn Delmenhorst schließt sich an: „Auch die Umsetzung gemeinschaftlicher Projekte mit vielen Partnern ist nun einfacher.“
 

Für mehr Anerkennung und Ansporn sorgen

Ergänzend fügt er hinzu: „Für unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter ist zudem die Anhebung der Übungsleiterpauschale ein wichtiges Signal, gerade in der aktuellen, herausfordernden Situation der Einschränkungen bezüglich der Pandemie.“ Genauso entlastet die Erhöhung des vereinfachten Spenden- oder Mitgliedsbeitragsnachweises von bisher 200 Euro auf nun 300 Euro.

„Seit vielen Jahren setze ich mich für das Ehrenamt ein. Nach Entfristung und Erhöhung der Pauschalen hatten mich viele Vorstandsmitglieder gefragt. Ich freue mich daher sehr, dass wir diese Wünsche aus der Praxis im Bund realisieren konnten“, erklärt Grotelüschen. Castiglione und sie sind sich einig: „Damit zeigen wir eine höhere Wertschätzung und geben hoffentlich ein Stück weit zusätzliche Motivation.“
 

Vereine und gemeinnützige Organisation können Überbrückungshilfen beantragen

Gerade zur Unterstützung beim Bewältigen der Krise wurde vom Bund der Zugriff auf die aktuellen Überbrückungshilfen III auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen ermöglicht, damit zum Beispiel durch Miete, Pacht oder Stromkosten anfallende Fixkosten abgemildert werden. Nähere Informationen zu den Verbesserungen für Ehrenamtliche und Vereine sind online über https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-ehrenamt zu finden.
 
Bild: CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen besprach mit Marco Castiglione, Abteilungsleiter der Fußballer des TV Jahn Delmenhorst, neu in Kraft getretene Verbesserungen für Vereine und Ehrenamtliche. Bildquelle: Büro Grotelüschen

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