Finanzausschuss stimmt neuen Vergabekriterien für Konzessionsverfahren zu – Fünf Hauptkriterien

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Am heutigen Mittwoch, 9. Mai, stimmte der Finanzausschuss für die Vergabekriterien für die neuen Konzessionsverfahren für Strom und Gas. Diese haben Gewicht, entscheiden sie doch wesentlich darüber, ob das neue Verfahren für die Stromkonzession angreifbar wird. Und für das künftige Gaskonzessionsverfahren.
 
Um über die komplexen Anforderungen für die neuen Kriterien zu informieren, sprachen Wolf Templin und Piet Steinbach von der Agentur BET Energie zum Thema. Die Agentur berät die Stadt bei den beiden neuen Verfahren.
 

Versorgungssicherheit wichtigstes Vergabekriterium

Insgesamt fünf Hauptkriterien haben die beiden Berater ausgemacht. An erster Stelle steht die Versorgungssicherheit. Die Versorgung soll sicher und rund um die Uhr erfolgen. Auch die Bereinigung von Störungen spielt eine Rolle. Die Preisgünstigkeit wiederum hängt besonders vom Netzendgeld ab, dass die Stadt vom einem künftigen Netzbetreiber verlangt. Höhe und Häufigkeit der Abgabe beeinflussen dabei nicht nur den Betreiber, da diese Einnahme von der Stadt nach eigenem Gutdünken im Haushalt eingesetzt werden kann.
 
Wie ein Netzbetreiber mit den Kunden umgeht, spielt in die Verbraucherfreundlichkeit hinein. Darunter fallen unter anderem wie die Qualität von Serviceleistungen oder der Standort von Kundencentern. Nur von einem vorhandenen Servicecenter vor Ort darf die Stadt ihre Vergabe nicht abhängig machen, weil dies viele Bewerber diskriminieren könnte. Sie darf diesen Punkt aber bei der Bewertung berücksichtigen.
 

Effizienz und Umweltfreundlichkeit ebenfalls wichtig

Die Effizienz ist das vierte Hauptkriterium. Hier ist besonders der „regulatorische Effizienzwert“ als Kennzahl ausschlaggebend. Dieser setzt die Kosten ins Verhältnis zu den Strukturdaten eines Netzbetreibers. Allerdings erklärte Steinbach, dass viele kleinere Versorger hier nur Durchschnittswerte nach einem vereinfachten Verfahren erhalten. Der Aufwand wäre sonst sehr groß.
 
Zu guter Letzt wird auch auf die Umweltverträglichkeit geschaut. Besser für diese ist die Verlegung von Erd- statt Überlandkabeln bei neuen Leitungen. Auch umweltfreundliche Materialien geben Pluspunkte, genauso wie der Rückbau nicht mehr benötigter Leitungen. In allen Kriterien werden Punkte vergeben, um den Sieger der Ausschreibungen bei Strom und Gas in den beiden getrennten Verfahren zu ermitteln.
 

Templin: Noch nie vor Gericht verloren

Dass seine Kriterien in dieser Zusammenstellung im Falle der Klage eines unterlegenen Bewerbers nicht vor Gericht für ungültig erklärt werden, war sich Templin sicher: vor Gericht habe er damit noch nie verloren. Das unterlegene Bewerber klagen, ist derweil wahrscheinlich: Immerhin geht es um Verträge mit 20 Jahren Laufzeit, die sichere Einnahmen bedeuten. Zur Not kann die Stadt sie nach 10 oder 15 Jahren vorzeitig kündigen.
 
Zudem können Bewerber nicht nur nach dem Verfahren, sondern an drei Stellen auch währenddessen klagen. Bei einer üblichen Prozesszeit von sechs Monaten kämen bei drei Klagen anderthalb Jahre zusammen – die die Vergabeverfahren entsprechend verlängern würden. Daher, so machte Templin deutlich, sind Transparenz und eine Gleichbehandlung aller Bewerber in den Verfahren sehr wichtig.
 

Bereits das dritte Stromkonzessionsverfahren

Die bisherige Stromkonzession mit EWE ist Ende 2017 abgelaufen. Bis ein neuer Netzbetreiber den Zuschlag erhält, betreibt EWE das Stromnetz weiterhin. Die bisherige Gaskonzession endet folgt 2019. Für die Stadt ist es bereits der dritte Anlauf beim Stromkonzessionsverfahren. Die mögliche Diskriminierung von Bewerbern und Gefahr erfolgreicher Klagen gegen die Neuvergabe hatte dazu geführt, die beiden ersten Verfahren vorzeitig abzubrechen.
 
Oberbürgermeister Axel Jahnz (SPD) war von seinen Posten beim Mitbewerber, der Stadtwerkegruppe Delmenhorst, letzten Sommer zurück getreten, um das neue Vergabeverfahren nicht durch seine Befangenheit zu gefährden. Sonst könnten andere Bewerber sich diskriminiert fühlen. Immerhin waren die Stadtwerke bisher einer der Bewerber für die neue Stromkonzession.
 
Die bisherigen Bewerber EWE und Stadtwerkegruppe Delmenhorst wollen beim neuen Stromvergabeverfahren zusammen arbeiten. Falls sie gewinnen, würden sie das Delmenhorster Stromnetz zusammen betreiben – solange die Konzession läuft. Nach dem Finanzausschuss müssen noch der Verwaltungsausschuss und der Stadtrat den neuen Vergabekriterien zustimmen.
 
Foto oben: Ob das neue Stromkonzessionsverfahren erfolgreich verläuft, entscheidet sich auch an den Vergabekriterien. Diesen hat der Fachausschuss im Rathaus heute zugestimmt.
 
Foto unten: Ob die Stadtwerke und EWE den Zuschlag erhalten, entscheidet sich am Ende des Verfahrens.
 
Stadtwerkegruppe
 

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