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Filmer zeigt die Innenstadt aus Drohnen-Perspektive – Video

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Dass Delmenhorst nicht nur schmuddelige Ecken zu bieten hat, zeigt ein neues Video im Internet. Filmer Tobi Klar zeigt die Innenstadt darin aus einer ungewohnten Perspektive: Von oben wie ein Vogel zwischen den Häusern. Wir haben einen Blick auf das Video geworfen.
Sonntagabend, 20 Uhr: Die Straßen in der Delmenhorster Innenstadt sind leer. Zusammen mit seiner Lebensgefährtin und seiner Tochter unternimmt Klar einen Spaziergang durch die Fußgängerzone. Dann hat er eine Idee: Er will die Innenstadt mal von ihrer besten Seite zeigen.

Einblick in Drohnen-Hobby

Dafür nimmt er seinen „Tiny Whoop“. Diese Drohne – ein Copter – mit vier Rotoren wiegt gerademal 80 Gramm. Und das mit Kamera. Damit fliegt Klar auf Augenhöhe durch die Arkaden des Rathauses, um den Stadtbrunnen am Ende der Bahnhofstraße, an seiner Familie vorbei und unter der Winterbeleuchtung durch. Schließlich postet er das Video im Internet, um zu zeigen, wie schön Delmenhorst ist.
Daneben verfolgt Klar nach eigener Aussage noch ein Ziel: „Der Hauptgrund war wirklich, einen Einblick zu geben, an was wir Hobbypiloten Spaß haben. Und das ist eben nicht Leute zu nerven und Mist zu bauen. Sondern schöne Videos aus einer anderen Perspektive zu machen, die man so eigentlich nie zu Gesicht bekommt.“

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Probleme wie Drohnen-Piloten am Flughafen Heathrow wolle er nicht machen. Dort hatten Drohnen-Piloten zeitweise den Flugverkehr zum Erliegen gebracht. Für Klar, der seit 2017 verschiedene Fluggeräte fernsteuert, bringen solche Leute sein Hobby in Verruf.

Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm

Rechtlich wurde 2017 geregelt, welche Pflichten Piloten von Coptern und Drohnen zu erfüllen haben. Ab 0,25 Kilo muss eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers am Fluggerät angebracht werden. Das gilt auch, wenn den der Einsatz nur auf einem Modellfluggelände erfolgt.
Ab 2 Kilo müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden, die zur Handhabung des Geräts notwendig sind. Ab 5 Kilo bedarf es einer speziellen Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Wer höher als 100 Meter hinaus will, braucht zudem eine behördliche Ausnahmeerlaubnis. Zudem dürfen die kleinen Flieger nur in Sichtweite geflogen werden. Auf Modellflugplätzen sind nur die Plaketten vorgeschrieben.

Flugverbotszonen bei Wohnungsgrundstücken

Tabus für Drohnenpiloten gibt es vor allem bei Gebäuden. So sind Wohngrundstücke als Einsatzort ebenso verboten, wie Verfassungsorgane, Bundes- und Landesbehörden, Industrieanlagen und die Kontrollzonen von Flugplätzen. Auch Menschenansammlungen, Naturschutzgebiete und Einsätze von Rettungskräften dürfen nicht überflogen werden. Klar hat gegen keine dieser Auflagen verstoßen.
Foto unten: Dieser Ausschnitt aus einem Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verdeutlicht, welche Pflichten Drohnen-Piloten einhalten müssen.

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0 Kommentare
  1. Victor sagte:

    Ein wunderschönes Video hast du da gezaubert. Hab den Artikel mit einem breiten Grinsen gelesen. Sowas rückt unser Hobby ins richtige Licht. Absolut top Leistung. Hoffe man sieht mehr und das Können von dir wird für weitere Bereiche genutzt.

    Antworten

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