FDP scheitert mit Hundesteuer-Antrag im Rat – Weiterhin alle Hundehalter betroffen

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Bei der Stadtratssitzung gestern, 28. Februar, brachte die FDP einen Antrag ihrer Gruppe in Stöver zur Änderung der Hundesteuer zur Abstimmung. Danach sollten künftig nur noch die laut Hundesteuersatzung Delmenhorst „gefährlichen Hunderassen“ besteuert werden. Die anderen Parteien zogen nicht mit, der Antrag scheiterte.
 
Einen wichtigen Grund für die Ablehnung bildete die entsprechende Verwaltungsvorlage. Darin riet die Stadtverwaltung davon ab, dem Antrag zuzustimmen. Grund sei, dass dadurch genau jene Passagen gestrichen worden wären, in denen überhaupt die Grundlage für die Erhebung der Steuer festgeschrieben ist. Ohne diese könnten gar keine Hunde besteuert werden.
 

Kalmis: Wahlversprechen einhalten

Für Murat Kalmis von der FDP schien es schon vor der Abstimmung klar, dass der Antrag keine Chance hatte. „Auch, wenn sich keine politische Mehrheit finden sollte, möchten wir das Thema weiter behandeln“, erklärte er vor der Abstimmung. „Es ist ein Wahlkampfversprechen gewesen, dass wir einhalten müssen. Auch, wenn man die politischen Mehrheiten nicht hat.“ Axel Unger (SPD) konnte dem FDP-Vorhaben nichts abgewinnen: „Dieser Antrag verdient keine Ehre. Er ist glatter Unsinn, typisch FDP.“ Damit habe die Partei nur Wählerstimmen gewinnen wollen. „Aber die Wähler sind klüger, als die FDP es sich erhoffte.“ Es sei ärgerlich, dass sich der Rat überhaupt damit befassen müsse.
 
Oberbürgermeister Axel Jahnz (SPD) mahnte Unger und die anderen Ratsmitglieder zur Mäßigung. Der angegriffene Kalmis erwiderte Unger: „Ich alle haben Ziele. Ich zensiere auch keine Anträge von ihnen.“ Es sei ein ganz normaler Antrag und kein Wahlkampf.
 

Einnahmen von einer halben Million Euro

Die Erträge der Hundesteuer beliefen sich 2016 auf gut 512.000 Euro für rund 4.500 gemeldete Hunde. Darunter fanden sich 55 Tiere, die zu den als gefährlich definierten Rassen zählen. Für diese wurden 24.000 Euro an Steuern gezahlt. 2015 waren es erst 20.000 Euro gewesen. Laut Verwaltung könnte ein Ausfall dieser Einnahmen Erhöhungen in anderen Bereichen notwendig machen. Die der Steuer zugrunde liegende Hundesteuersatzung der Stadt trat im Juni 2005 in Kraft und wurde seither dreimal geändert. Die letzte Änderung fand im Januar 2015 statt.
 
Bei der Definition gefährlicher Hunderassen verweist die Delmenhorster Verordnung auf das niedersächsische Hundegesetz. Darin wird eine gesteigerte Aggressivität als Grundlage genannt. Wenn eine entsprechende Prüfung den Verdacht erhärtet, gilt der Hund als gefährlich.
 
Symbolfoto: Für die Delmenhorster Hunde müssen weiterhin Steuern bezahlt werden. Ein dagegen gerichteter Antrag der FDP fand keine Mehrheit im Stadtrat.
 

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