Erdgeschosswohnung in Mehrfamilienhaus ausgebrannt: Brandstiftung?

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Das schnelle Eingreifen der Feuerwehr verhinderte bei einem Wohnungsbrand im Wollepark heute (10. August) Morgen das Schlimmste. Gegen 6.50 erfuhren die Einsatzkräfte über den Notruf vom Brand eines Mehrfamilienhauses. Offenbar hatte ein Bewohner seine eigenen vier Wände vorsätzlich angezündet.

Aus der Erdgeschosswohnung eines sechsstöckigen Mehrfamilienhauses im Wollepark drangen bereits Flammen und dichter Rauch, als die Löschkräfte vor Ort eintrafen. Es gelang der Feuerwehr jedoch, das Feuer rasch unter Kontrolle zu bringen und ein Übergreifen auf weitere Wohnungen zu verhindern. Menschen wurden nicht verletzt; alle Bewohner konnten sich unversehrt ins Freie retten. Eine Person wurde zwar vor Ort vom Rettungsdienst wegen des Verdachts auf eine Rauchgasvergiftung untersucht, benötigte aber keine weitere medizinische Hilfe.

Bewohner wird verdächtigt, Feuer selbst gelegt zu haben

Die betroffene Wohnung brannte komplett aus, während der Rest des Hauses durch den Brandrauch nur leicht in Mitleidenschaft gezogen war – nach den Belüftungsmaßnahmen der Feuerwehr konnten die Bewohner wieder in ihre Räumlichkeiten zurückkehren. Bis auf einen: Die Brandursache ist zwar noch nicht endgültig geklärt, jedoch gibt es ersten Angaben zufolge den starken Verdacht, dass der 55-jährige Bewohner seine Wohnung vorsätzlich in Brand gesetzt haben könnte. Der Mann wurde zur Polizeiwache gebracht und dort befragt. Er wurde vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren bezüglich einer schweren Brandstiftung eingeleitet.

Schaden summierte sich auf 150.000 Euro

Zur näheren Ermittlung der Brandursache beschlagnahmte die Polizei den Brandort. Die Höhe des entstandenen Sachschadens wird derzeit auf circa 150.000 Euro geschätzt.

Nachtrag: Der nach dem Brand vorläufig festgenommene 55 Jahre wurde noch am selben Tag einem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Da von einer verminderten Schuldfähigkeit beziehungsweise einer Schuldunfähigkeit ausgegangen werden muss, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Unterbringungsbefehl in einer psychiatrischen Einrichtung erlassen. In eine solche wurde er mit einem Krankentransportwagen gefahren.

Bildquelle: NonstopNews

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