Einschulung für neue Auszubildende am 9. August in BBS II – Letztes Schulzeugnis ist vorzulegen

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Am 9. August beginnt das neue Schuljahr an der Berufsbildenden Schule (BBS II) für die neuen Auszubildenden. Wer eine Ausbildung in gewerblich-technischer Fachrichtung beginnt, muss sich um 8 Uhr zur Einschulung melden. Das gilt auch für Ausbildungen, die später beginnen.
 
Bei sich haben sollten die Auszubildenden das letzte Schulzeugnis (im Original oder als Kopie), eine Kopie des Ausbildungsvertrages und des Personalausweises, die Anschrift des Ausbildungsbetriebes und Schreibzeug.
 

Schulische Ausbildungen eventuell mit eigenem Starttermin

Prinzipiell bleibt jeder Schüler nach Verlassen einer allgemeinbildenden Schule vor Ablauf der 12-jährigen Schulpflicht innerhalb des berufsbildenden Schulsystems schulpflichtig. Deshalb müssen sich auch alle Schüler, die keine Ausbildung oder die Zusage einer beruflichen Vollzeitschule haben, am 9. August in der BBS II einfinden.
 
Für Schüler, die eine berufliche Vollzeitschule besuchen, gilt der in der Aufnahmezusage genannte Einschulungstermin.
 

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