Eilmeldung: Verfassungsschutz setzt Einstufung der AfD vorerst aus – Was das für Delmenhorst bedeutet
Seit der am 02. Mai 2025 bekannt gemachten Einstufung der Alternative für Deutschland durch den Inlandsgeheimdienst als gesichert rechtsextremistische Bestrebung überschlagen sich die Meldungen ebenso wie der daraufhin geforderte Umgang mit der Neubewertung. Die neueste Entwicklung: Der Verfassungsschutz setzt die Einstufung vorerst aus.
Unmittelbar nach Bekanntgabe der neuen Einstufung der AfD wurde in sämtlichen Parteien und Fraktionen über den möglichen Erfolg und die Sinnhaftigkeit eines AfD-Verbotsverfahrens diskutiert. Erörtert wurden dabei ebenfalls Fragen wie etwaige Auswirkungen auf AfD-Mitglieder im Staatsdienst als auch die potenzielle Aussetzung der Parteienfinanzierung.
Gleich mehrere Parteien plädierten dafür, nunmehr ein Pateiverbotsverfahren voranzutreiben und auf einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht hinzuwirken. Andere stehen einem AfD-Verbot weiterhin kritisch gegenüber und sind der Meinung, die Probleme mit stramm rechten Tendenzen müssen auf anderem Wege im politischen Diskurs angegangen werden. Etwa die Delmenhorster Grünen plädieren dafür; die CDU mit dem Bundestagsabgeordneten Bastian Ernst hatten sich zurückhaltender geäußert.
Klage beim Kölner Verwaltungsgericht eingereicht
Die AfD-Bundesverband selbst hatte umgehend Klage und einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Darüber hinaus hatte die AfD die Behörde per Abmahnung aufgefordert, die Einstufung zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. In dem Abmahnungsschreiben heißt es, man halte sowohl die Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig. Nun hat das Bundesamt für Verfassungsschutz auf das laufende Verfahren reagiert.
Pressemitteilung des BfV aktuell gelöscht
Im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat der Verfassungsschutz am heutigen Tag eine „Stillhaltezusage“ abgegeben. Bis zu einem Gerichtsurteil wird der Nachrichtendienst die Aussage nicht öffentlich wiederholen. Ebenso wurde die Pressemitteilung, mit der das Bundesamt für Verfassungsschutz die Hochstufung vom Verdachtsfall zu gesichert rechtsextremistisch bekannt gab, von der Homepage der Behörde gelöscht.
Stillhaltezusage ist keine Meinungsänderung
Gleichwohl wird erklärt, die Stillhaltezusage bedeute nicht, „(…) dass das BfV seine Meinung nun geändert hat.“ Es sei demnach kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Der Verfassungsschutz setze die Einstufung lediglich aus, bis das Gericht zu einer Entscheidung im Eilverfahren gekommen ist. Die Problematik ist komplexer, als sie auf den ersten Blick als verwaltungsjuristischer Akt erscheint:
Doch zu schnell reagiert?
So ist die Dauer, bis eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung getroffen wird, nicht bekannt. Bis dahin könnten trotz Eilantrag Wochen bis Monate vergehen. Zudem fußen sämtliche der politischen Debatten, Diskussionen und Entscheidungen auf einer faktisch nicht mehr vorhandenen Neueinstufung durch die Behörde. Zwangsläufig wird temporär den Debatten über die Umgangsweise mit der AfD im Allgemeinen als auch den AfD-Mitgliedern im Öffentlichen Dienst in Delmenhorst im Speziellen die Grundlage entzogen. Die Frage steht im Raum, ob die Parteien ungewollt zu schnell vorgestoßen sind.
Zeitfaktor impliziert Risiken
Stand jetzt haben jegliche Debatten allenfalls den Status einer potenziell selbst erfüllenden Prophezeihung und könnten den Parteien in Delmenhorst, Niedersachsen als auch bundesweit – abhängig von der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts – im Nachhinein auf die Füße fallen. Und das wiederum könnte bedeuten, dass das Verfahren die AfD aus dem Blickwinkel ihrer Anhänger zu Märtyreren macht, was nicht annähernd im Sinne der Demokratie sein kann.
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