Drei Jahre Haft nach Brandanschlag auf Delmenhorster Rathaus – Täter vollumfänglich geständig

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Am Morgen des 8. September 2021 wurde vor dem Amtsgericht Delmenhorst der Brandanschlag auf das Delmenhorster Rathaus vom 23.3. 2021 verhandelt, bei dem ein Schaden von 202.000 Euro entstanden war. Bei der Tat hatte der Angeklagte mehrere Molotowcocktails in die Touristeninformation im Delmenhorster Rathaus geworfen. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren Haft.

Direkt zu Beginn des Prozesses zog sich das Gericht mit den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft für 15 Minuten zur Beratung zurück. Ein Anwalt des Angeklagten hatte eine verfahrensbeendende Absprache vorgeschlagen, mit einem Strafmaß von zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Keine Einigung auf Absprache

Nach der Pause stand fest: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Vorsitzende Richter lehnten eine solche Absprache ab. Im Anschluss ließ der Angeklagte durch einen seiner insgesamt drei Verteiger eine Einlassung verlesen. Darin räumte er die Tat ein und entschuldigte sich dafür, auch bei Freunden und Verwandten. „Heute bereue ich die Tat zutiefst.“ Er habe eine sehr schwere Zeit durchlebt, nur noch Playstation gespielt und Fastfood gegessen. Sein kompletter Tag-Nacht-Rhythmus sei durcheinandergeraten. Er habe vor der Tat nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Allerdings räumt er auch ein: „Es gibt keine Rechtfertigung für mein Verhalten.“ Allerdings habe er sich freiwillig der Polizei gestellt, die Zeugen hätten ihn am Abend der Tat nicht festgehalten.

Nach der Verlesung wollte sich der 31-jährige Angeklagte persönlich zunächst nicht zu Nachfragen des Gerichts zur Tat äußern, entschied sich dann aber um. Auf seiner PlayStation war im Rahmen der Ermittlungen ein Video vom Tattag gefunden worden, in dem er in Bezug auf die Corona-Maßnahmen Sätze geäußert hatte wie „Es wird Zeit auf die Straße zu gehen.“ „Es wird Zeit sich dagegen zu wehren.“ Zu regierungs- und coronakritischen Bildern, die auf seinem Handy gefunden wurden, wollte sich C. im Prozess nicht äußern: „Die Bilder habe ich noch nie gesehen, das kann ich mir nicht erklären. Ich würde es zugeben, wenn es meine wären.“

Beim Staatsanwalt bleiben Fragen

Keine genaue Erklärung konnte der Staatsanwalt für die Tat finden. „Sie waren ein ganz normaler Junge mit Schulbildung, Ausbildung und einer ganz normalen Familie. Danach ist etwas schiefgelaufen“, so der Staatsanwalt, dass es zu einer solchen Tat gekommen sei. „Da fehlen mir Zwischenschritte.“ Der Staatsanwalt forderte in seinem Schlussplädoyer drei Jahre Haft.

Die Verteidigung wies in ihren beiden Plädoyers darauf hin, dass sich ihr Mandant nach der Tat gestellt habe. Er habe nicht von den Zeugen am Ort gehalten werden müssen, sondern sei freiwillig geblieben. Auch heute sei er vollumfänglich geständig. Zudem habe er nicht alle zehn vorbereiteten Molotowcocktails geworfen, sondern sechs. Die Flaschen seien zudem nicht verteilt geworfen worden, sondern auf ein Stelle. „Es ging ihm nicht darum, möglichst großen Schaden anzurichten.“

Richter sieht „Gemengelage“

Der Vorsitzende Richter nahm es dem Angeklagten nicht ab, dass es ihm nur darum gegangen sei, aus seiner Negativsituation herauszukommen. Das gefundene Video zeige auch einen politischen Hintergrund, „es war eine Gemengelage.“  Die Reue  nehme er dem Täter allerdings ab. Nichtsdestotrotz sei es seine Straftat, bei der erheblicher Sachschaden entstanden sei. Gegen das Urteil kann eine Woche lang Rechtsmittel eingelegt werden.

 

Bild oben:
Der Angeklagte war in vollem Umfang geständig und bereute die Tat.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert