Diesmal wird ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Ratsmitglieder entschieden
Nachdem es bei der Ratssitzung am 30. Juni 2026 einen Eklat gegeben hatte, zumal die Fraktionen der SPD als auch der DL² geschlossen die Versammlung verlassen und dadurch insbesondere bei der Abstimmung über die Verwendung der 56 Millionen aus dem Sondervormögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Beschlussunfähigkeit hergestellt hatten, folgt nunmehr am 14. Juli 2026 ab 17:00 Uhr eine Sondersitzung in der Delmenhorster Markthalle. Schafft der Stadtrat es diesmal, parteiübergreifend sachorientierte Kooperation zu beweisen?
Im Anschluss an die abgebrochene Ratssitzung hatte es einen Aufschrei der Delmenhorster Politiker gegeben. Bürgermeister Murat Kalmis (FDP) beispielsweise erklärte, so etwas habe er in mehr als 30 Jahren kommunalpolitischer Tätigkeit noch nicht erlebt und bezeichnete das Procedere als einen Tiefpunkt der Ratsarbeit . Kristof Ogonovski (CDU) zeigte sich mit dem Hinweis darauf, es gehe um Millionen für Delmenhorst, ebenso empört wie Marianne Huismann (Die Grünen). Die SPD-Fraktion um Lars Konukiewitz und die DL² mit Joschka Kuty hingegen hatten sich überrumpelt gefühlt und wollten über kurzfristig geänderte Vorlagen – insbesondere zum Sondervermögen – nicht ohne ausführliche Debatte entscheiden. Innerhalb von Sekunden hatten sie Laptops & Co. zusammengepackt und die Markthalle verlassen.
Nun wird am 14. Juli 2026 in einer Sondersitzung definitiv entschieden, denn dafür hält das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz einen speziellen Passus bereit. Wörtlich heißt es in § 65 Abs. 2: „(…) Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit der Vertretung zurückgestellt worden und wird die Vertretung zur Verhandlung über den gleichen Gegenstand zum zweiten Mal einberufen, so ist sie dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn darauf in der Ladung zur zweiten Sitzung ausdrücklich hingewiesen worden ist.“
Dieser „ausdrückliche Hinweis“ ist erfolgt. In der amtlichen Bekanntmachung des Rats- und Sitzungsdienstes der Stadt Delmenhorst heißt es: „Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Delmenhorst gem. § 65 Abs. 2 NKomVG auch dann beschlussfähig ist, wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder des Rates anwesend ist.“ Und exakt dieser Punkt gibt dem ganzen Procedere eine weitere kommunalpolitische Brisanz. Denn eine Blockade – ob mit persönlicher Nicht-Anwesenheit oder digitaler Abschaltung – ist nun nicht mehr möglich. Zu den Hauptthemen der hybriden Sondersitzung gehören u. a. der weiterhin offenstehenden Grundsatzbeschluss zur Verwendung des Delmenhorster Anteils aus dem Sondervermögen, die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen sowie die Bürgschaftsübernahme für die Delbus zur Anschaffung von E-Bussen. Zudem soll über geplante Flächenankäufe am Wischerweg und Deichhorster Höhe entschieden werden.
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((Beitragsbild oben: Die hybride Sondersitzung des Stadtrates finden wie üblich in der Markthalle statt.))





DelmeNews - Jörn Petersen




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