Diagnostik-Zentrum zum Coronavirus startet am Freitag – Über Events entscheidet die Stadt individuell

Noch an diesem Freitag, 13. März, legt das regionale Diagnostik-Zentrum für Corona-Verdachtsfälle in Delmenhorst mit der Arbeit los. Außer Information dazu gaben heute (11. März) der Oberbürgermeister Axel Jahnz (SPD) und weitere Mitglieder der Stadtverwaltung bei einer Pressekonferenz im Rathaus Auskunft, wie sie in naher Zukunft mit Veranstaltungen umgehen werden. Obendrein legten sie eine Allgemeinverfügung für Rückkehrer aus den Risikogebieten vor.
 
„Es war klar, dass diese Fälle auch irgendwann hier in Delmenhorst ankommen werden“, drückt Oberbürgermeister Axel Jahnz ernsthaft aus. Laut Dr. Helge Schumann, dem städtischen Fachdienstleiter für Gesundheit, setzt sich die Stadtverwaltung seit vier Wochen mit dem Coronavirus (COVID-19) intensiv auseinander. Jahnz gibt sich kämpferisch: „Krisen muss man bewältigen können und dazu sind wir auch gut in der Lage.“
 

Standort wird auf Bitten der KVN nicht genannt

Zum Testzentrum äußert sich als erstes Rudolf Mattern, der städtische Fachbereichsleiter für Jugend, Soziales und Gesundheit: „Das regionale Diagnostik-Zentrum wird noch in dieser Woche am Freitagvormittag betriebsbereit sein.“ Von der Stadtverwaltung werden die Räumlichkeiten dafür zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um ein städtisches Gebäude.

Genauer wird auf den Standort auf Wunsch der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), die das Zentrum betreibt, nicht eingegangen. Das hängt mit dem Umstand zusammen, dass ein Massenandrang vermeintlich Erkrankter vermieden werden soll. Am morgigen Donnerstag, 12. März, sollen die Räume nach Angaben von Dr. Schumann fertig hergerichtet sein.

Während das Personal von der KVN gestellt wird, sollte eigentlich das Land Niedersachsen für das nötige Material in Form von Desinfektionsmitteln und Schutzanzügen und sorgen. Aufgrund eines Engpasses kann das Land dem zurzeit nicht nachkommen. Nun springt vorerst das Josef-Hospital-Delmenhorst (JHD) dafür in die Bresche. Im gemeinsamen Gespräch zwischen dem JHD-Geschäftsführer Florian Friedel und dem Oberbürgermeister wurde das gestern, 10. März, vereinbart.
 

Zunächst ist das Diagnostik-Zentrum täglich vier Stunden besetzt

Länger auf das zu Land warten, kommt für Jahnz nicht infrage, da Sofortmaßnahmen getroffen werden sollen. Jeden Tag inklusive Wochenende wird das Zentrum, in dem ein Arzt und eine Arzthelferin tätig sind, zu verschiedenen Zeiten geöffnet sein, wobei sich die Dauer nach der Anzahl der Proben richtet. Anfangs ist eine Betriebszeit von vier Stunden pro Tag vorgesehen.

Explizit wird von Mattern darauf hingewiesen, dass dieses Zentrum keine Praxis darstellt, in der Bürger unangemeldet erscheinen dürfen. Dr. Schumann spricht von einer Konsiliarpraxis, in der ausschließlich die Entnahme der Probe erfolgt. Patienten, die Symptome haben und glauben infiziert zu sein, melden sich nach wie vor zuerst bei ihrem Hausarzt.

Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, weist der sie an, zuhause zu bleiben, und übergibt sie dem Diagnostik-Zentrum. Diesem wird der Überweisungs- und Laborschein zugefaxt. Nach Sammlung der eingehenden Daten werden Patienten telefonisch benachrichtigt und zu einem festgelegten Zeitpunkt einbestellt. Im Vorzimmer wird kontrolliert, ob es sich um die richtige Person handelt. Vom Arzt wird in einem andern Zimmer ein Abstrich genommen. Anschließend können Patienten wieder gehen.
 

Verantwortungsträger der Stadt sind ständig einsatzbereit

„Am längsten dauert der Transport der Proben“, schätzt Dr. Schumann. Untersucht werden diese voraussichtlich in einem Großlabor in Oldenburg. Die Dauer des Tests beträgt insgesamt mehrere Stunden, aber das Verfahren ist automatisiert, sodass noch an ein- und demselben Tag das Ergebnis feststehen soll. Über den Befund wird der Hausarzt in Kenntnis gesetzt, der die Patienten kontaktiert.

Im Ernstfall verordnet er ihnen, zuhause zu bleiben, und nennt Vorgaben, an die sie sich halten sollen. Ferner wird das Gesundheitsamt von ihm über die Corona-Fälle unterrichtet. Auf Nachfrage offenbart Dr. Schumann, dass bisher zwischen 20 und 30 Delmenhorster Bürger auf das Coronavirus getestet wurden, die vier positiven Fälle inbegriffen. Zumeist lief das über die Praxen der Hausärzte.

Sofern Bürger am Coronavirus infiziert sind, wird selbstverständlich deren direktes Umfeld geprüft, wie der Oberbürgermeister versichert. Außerdem verkündet er, dass unter den städtischen Führungskräften eine sieben Tage die Woche und 24-stündige permanente Einsatzbereitschaft eingerichtet wurde, damit umgehend Entscheidungen getroffen werden können. Mit einer Allgemeinverfügung wird bereits ein weiterer Schritt unternommen.
 

Besuchsverbot für Rückkehrer aus Risikogebieten in Heimen, Kitas, Kliniken und Schulen

Diese ist als Anordnung für Reiserückkehrer aus den Risikogeburten sowie besonders stark vom Coronavirus betroffenen Regionen zu verstehen und fußt auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Personen, die sich innerhalb der letzten zwei Wochen in solchen vom Robert Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Gebieten befanden, wird im Anschluss an die Rückkehr zwei Wochen lang verboten, Einrichtungen zu besuchen, die in fünf Kategorein aufgeteilt sind:

Das trifft auf Kindertageseinrichtungen, Horte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen, Tagesbildungsstätten, Heime, in denen hauptsächlich Minderjährige betreut werden und betriebserlaubte Einrichtungen der stationären sowie teilstationären Erziehungshilfe zu.

Auch für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit krankenhausähnlicher medizinischer Versorgung, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken gilt. Einzige Ausnahme ist, dass Personen eine Behandlung benötigen.

Hinzu kommen stationäre Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe wie Heime für ältere, pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung, stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätten, Tagesstätten für Menschen mit seelischen Behinderungen. Betreuungs- und behandlungsbedürftige Personen sind davon ausgenommen.
 

Zuwiderhandeln kann eine Strafzahlung in Höhe von 25.000 Euro bedeuten

Des Weiteren betrifft das Berufsschulen und Universitäten. Zusätzlich ist der Besuch von Landesbildungszentren sowie deren Angebote untersagt. Hinter der Maßnahme steckt der Zweck, der Ausbreitung des Krankheitserregers Einhalt zu gebieten und den Schutz besonders gefährdeter oder empfindlicher Personengruppen zu gewährleisten.

Gleichzeitig trägt sie dazu bei, dass Versorgungskapazitäten der medizinischen Einrichtungen gewahrt werden. Morgen tritt die Allgemeinverfügung in Kraft. Sie ist zwar unbefristet, kann aber bei einer erneuten Risikoeinschätzung aufgehoben werden. Wer gegen das Verbot verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belangt werden. Auch mit der Erwägung von Absagen von Veranstaltungen beschäftigt sich die Stadtverwaltung.
 

Stadt will individuell über Absagen von Veranstaltungen entscheiden

Vom Bund und Land wurden dazu bislang Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Mattern meint: „Die Tausender Grenze muss man mit Bedacht sehen.“ Seitens der Stadt wird jede einzelne Veranstaltung für sich betrachtet. Ein Fußballspiel des SV Atlas Delmenhorst mit 2.5000 Zuschauern und ein Auftritt eines Künstlers im Theater Kleines Haus vor 250 Zuschauern sind unterschiedlich zu bewerten.

„Es kann sogar sein, dass der Theaterauftritt problematischer ist“, so Mattern. Veranstaltungen ab einer bestimmten Größenordnung zu verbieten, dazu hat sich die Stadtverwaltung bisher nicht durchgerungen. Arnold Eckardt, städtischer Fachbereichsleiter für Bürgerangelegenheiten und öffentliche Sicherheit begründet: „Wir befinden uns hier im Bereich des Ordnungsrechtes. Wenn wir Veranstaltungen absagen, können wir damit dem Vermögen anderer Leute schaden.“
 

Gesundheit steht an erster Stelle

Er verweist zwar auf das IfSG, welches das ermöglichen würde, gibt aber auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel im Vergleich zu den Schäden zu bedenken. Momentan wird an die Vernunft von Organisatoren und Veranstalter appelliert. „Veranstaltungen können erheblich dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten“, beurteilt Dr. Schumann.

Deshalb rät er zu der folgenden Devise: „Im Zweifel gilt der Gedanke: Gesundheit geht vor.“ Anhand der aktuellen Einschätzung und Vorgabe des niedersächsischen Gesundheitsministeriums hält es der Fachdienst Gesundheit im Einzelfall für erforderlich, Veranstaltungen, abzusagen, zu verschieben, umzuorganisieren oder unter Auflagen durchzuführen.

Somit kann auf die Gesundheitssicherheit der Bevölkerung, die Vorrang hat, Rücksicht genommen werden. Prinzipiell sollten Veranstaltungen individuell auf ihr Infektionsrisiko hin überprüft werden. Mehrere Faktoren können für mögliche Maßnahmen maßgeblich sein. Hierzu zählt die Zusammensetzung des Publikums. Es kann international, überregional sowie regional jedoch aus einem Risikogebiet oder einer Region mit aktivem Infektionsgeschehen zusammengesetzt sein.
 

Bei Verantwortungslosigkeit wird eingeschritten

Zudem ist zu beachten, ob sich darunter größtenteils Personen aus der Risikogruppe für schwere Verläufe bei Infektionen befinden. Auch die Aufenthaltsbedingungen müssen berücksichtigt werden. Veranstaltungen können in geschlossenen und schlecht belüften Räumen stattfinden.

Innen kann eine besondere Nähe der Besucher untereinander vorherrschen, etwa bei Konzerten, aber auch draußen, beispielsweise bei höherklassigen Fußballspielen. Vom Gesundheitsministerium richtet sich daher der Appell an die Veranstalter, Veranstaltungen, die diese Kriterien erfüllen, abzublasen. Sie müssen alles tun, was für die Beteiligten eine Schadensminimierung bewirkt.

Jeden Verantwortlichen nimmt Jahnz in die Pflicht, nicht darauf zu warten, dass die Stadt eine Entscheidung fällt. Im Vordergrund steht für ihn die Gesundheitsvorsorge, für die Veranstalter Verantwortlichkeit von „Wer das nicht erkennt, bekommt von der Stadt Delmenhorst die Rote Karte gezeigt!“, stellt er klar. Bei Fällen, in denen verantwortungslos gehandelt wird, greift der Oberbürgermeister ein und cancelt Veranstaltungen per Verfügung.
 

Weitere Coronavirus-Fälle sind nur eine Frage der Zeit

Er macht unmissverständlich deutlich: „Ich würde derzeit gar keine Veranstaltung im Rahmen der Verantwortung stattfinden lassen.“ Das will Jahnz auch als Ansage an die Veranstalter verstanden wissen. Gemeinsame Veranstaltungen der Stadtverwaltung und der Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft (dwfg) fallen vorerst definitiv aus.

Bevorstehende Events wie der Autofrühling, aus dem laut dem Oberbürgermeister eventuell ein Autosommerwerden könnte, das Entenrennen sowie Fußballspiele stehen dabei unter anderem im Raum. „Ich will nicht auf den Tag X warten, um dann reagieren zu müssen und keine Wahl mehr zu haben“, gesteht Jahnz.

Die vorhandenen Anlaufstellen und bereits geleisteten Vorbereitungen zur Prävention, die sich bei den vier positiven Fällen bewährt haben, machen ihm Mut. Trotzdem ist dem Oberbürgermeister bewusst, dass es nicht zuletzt wegen vieler Durchreisender, Pendler und Urlauber weitere Fälle in Delmenhorst geben wird. Ein vollumfänglicher 100-prozentiger Schutz ist nicht zu bewerkstelligen. „Ich würde davon abraten, in Risikogebiete zu reisen“, mahnt Jahnz die Bürger zu mehr Eigenverantwortung.
 
Bild: Freitag beginnt das regionale Diagnostik-Zentrum für Corona-Verdachtsfälle in Delmenhorst zu arbeiten, ab Donnerstag haben Personen aus den Risikogebieten Besuchsverbot in bestimmten Einrichtungen und die Stadtverwaltung überlässt die Entscheidung über Absagen von Veranstaltungen weiterhin den Organisatoren.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert