Delmenhorster, die beim Putenschlachter Geestland arbeiten, müssen in Quarantäne

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Die Stadt Delmenhorst hat am heutigen Montag, 29. Juni, eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin steht, dass in Delmenhorst wohnhafte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der  Firma Geestland sich in Quarantäne begeben müssen.

Quarantäne-Anordnung für Mitarbeiter und Mitbewohner

Laut der Allgemeinverfügung der Stadt Delmenhorst müssen alle auf dem Betriebsgelände der Firma Geestland Putenspezialitäten GmbH & Co. KG, (Düngstruper Straße 61 in 27793 Wildeshausen) tätigen Personen, die im Delmenhorster Stadtgebiet wohnen, in Quarantäne. Gleiches gilt für alle Personen, die in (Gemeinschafts-)Unterkünften (z.B. Wohnheime) oder sonstigen Wohnstätten (Wohnungen, Einfamilienhäuser) mit diesen Personen wohnen. Sie müssen laut Verfügung ebenfalls in Quarantäne. Die in der Allgemeinverfügung erlassene Quarantäne gilt bis zum 10. Juli 2020, 24 Uhr.

Empfehlung für Kontaktpersonen der Risikogruppe II

Für die oben genannten Gruppen ist die Quarantäne verpflichtend. Sogenannten Kontaktpersonen der Risikokategorie II (z.B. Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufhielten, z.B. Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit dem COVID-19-Fall hatten, Familienmitglieder oder Mitbewohner, die keinen mindestens 15-minütigen Gesichts- (oder Sprach-) kontakt hatten oder Personen ohne direkten Kontakt zu einem Covid-Verdachtsfall, aber in gleichem Haushalt mit einer Covid-Kontaktperson wohnen, wird empfohlen, sich in eine 14tägige häusliche Isolierung zu begeben (Punkt III. der Anordnung).

 

Hintergrund: Beim Putenschlachtbetrieb Geestland in Wildeshausen waren in den vergangenen Tagen von 1.182 Personen insgesamt 46 Personen positiv auf das Corona-Virus gestestet worden (Stand 24.6.). Der Betrieb wurde am 26. Juni für zwei Wochen geschlossen.

 

Link zur Allgemeinverfügung der Stadt Delmenhorst

 

Bild: NonstopNews

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