Delmenhorster AfD-Ratsherr Lothar Mandalka nach Hass-Posting wegen Volksverhetzung zu vierstelliger Geldstrafe verurteilt

Im Juni 2023 hatte der Delmenhorster AfD-Ratsherr Lothar Mandalka ein abstoßendes Hass-Posting im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlicht. Inzwischen wurde er wegen Volksverhetzung dafür rechtskräftig verurteilt.

Dass Hass und Hetze im Internet nicht ungestraft verbreitet werden dürfen, sondern rechtlich geahndet wird, spricht sich zunehmend rum. Am 28. Juni 2023 veröffentlichte der Delmenhorster Ratsherr Lothar Mandalka auf seiner Facebook-Seite ein drastisches Posting. Darin wurden die Grünen mit den Nazis gleichgesetzt und in Verbindung mit dem Holocaust gebracht.

In dem Post wurde behauptet, der Nazi von heute sei nicht braun, sondern grün. Das Posting, das Mandalka später löschte, zeigte in grüner Farbe den zur Nazizeit verwendeten Reichsadler mit Eichenkranz. Anstelle eines Hakenkreuzes stand die Sonnenblume der Grünen im Zentrum. „Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“, hieß es wörtlich in dem Posting.

Als erstes Medium hatte DelmeNews.de darüber berichtet und auch einen Screenshot veröffentlicht. Die Delmenhorster Grünen, die Opfer der massiven Schmähung und Beleidigung waren, hatten die Tat im Nachgang angezeigt.

Staatswanwaltschaft Göttingen übernimmt

Die für Hasskriminalität im Internet zuständige Staatsanwaltschaft Göttingen wurde tätig und erließ bereits im März 2024 gegen Mandalka einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung zu 40 Tagessätzen à 60 Euro, in Summe also 2.400 Euro.

Dass Mandalka im Vorfeld behauptet hatte, dass nicht er selbst, sondern jemand anders, das Posting veröffentlicht habe, nutzte ihm anscheinend nichts. Konkret wurde ihm vorgeworfen, Inhalte verbreitet zu haben, die die Menschenwürde angreifen bzw. Menschen beschimpft und böswillig verächtlich gemacht zu haben.

Wie die zuständige Staatsanwaltschaft Göttingen auf Nachfrage berichtet, war die Agelegenheit bereits im März 2024 von dort an das Amtsgericht Delmenhorst übermittelt und dort noch im gleichen Monat der Strafbefehl erlassen worden.

Bis zur Rechtskräftigwerdung dauerte es allerdings noch. Denn der Ratsherr ging in Berufung, wie die Staatsanwaltschaft auf DelmeNews-Nachfrage berichtet, zog diese allerdings am 14. Mai 2024 zurück.

Vorstrafe + Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

Als „vorbestraft“ im landläufigen Sinne gilt Lothar Mandalka mit diesem Strafbefehl nicht. Erst ab 90 Tagessätzen oder mehr tauchen derlei Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis auf. Allerdings: „Es ist eine Vorstrafe, sie ist im Bundeszentralregister einsehbar“, ordnet Oberstaatsanwalt Andreas Buick, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, die Sachlage ein.

Darüber hinaus hat die Angelegenheit auch Eingang in den Verfassungsschutzbericht des Landes Niedersachsen 2023 gefunden. Auf Seite 108 wird auf das Thema ohne Namensnennung des Ratsherrn, allerdings mit konkreter Schilderung des Sachverhalts und auch einer Erwähnung der DelmeNews-Berichterstattung, eingegangen. Lothar Mandalka war für eine telefonische Nachfrage zum Thema nicht zu erreichen.

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