Delmenhorst verabschiedet sich von der Corona-Notbremse – Lockerungen erfolgen Sonntag

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Mit dem heutigen Freitag (21. Mai) unterbietet Delmenhorst nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) beim Sieben-Tage-Inzidenzwert nun schon den fünften Werktag in Folge die kritische Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Aus diesem Grund werden die Maßnahmen der bundesweiten Corona-Notbremse zum kommenden Sonntag, 23. Mai, ab 0 Uhr aufgehoben. Dann stellt die Stadt an der Delme keine Hochinzidenzkommune mehr, was zu Änderungen bei den Corona-Regeln führt.

Von der Stadtverwaltung wurde im Laufe des heutigen Tages per Allgemeinverfügung verkündet, dass Delmenhorst nicht länger den Status einer Hochinzidenzkommune besitzt. Prinzipiell haben damit wieder die Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung Gültigkeit. Was das von Sonntag an für das Stadtgebiet konkret bedeutet, wird hier aufgedröselt.

Ausgangssperre endet und mehr Kontakte sind möglich

Sowohl die nächtliche Ausgangssperre als auch die verschärften Kontaktbeschränkungen fallen weg. Allgemein können bei einer Inzidenz, die zwischen 35 und 100 beträgt, ein Haushalt und höchstens zwei Personen aus einem fremden Haushalt zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Gänzlich befreit sind Menschen von den Kontaktbeschränkungen, die seit mindestens 14 Tagen über den kompletten Impfschutz verfügen oder vollständig genesen sind. Bei Letztgenannten muss der Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses wenigstens 28 Tag und maximal sechs Monate her sein.

Für Zugangsmöglichkeiten besteht eine Testpflicht

Um Dienstleistungs-, Handels-, Gastronomie-, Sport-, Kultur- und Tourismuseinrichtungen betreten zu können, wird in der Regel ein negatives Testergebnis verlangt. Dies kann mittels eines aktuellen PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests sein, der nicht älter als 24 Stunden ist und dem sich beispielsweise Bürger gratis in den Testzentren unterziehen können, wofür medizinisches Personal oder geschulte Personen eingesetzt werden. Ebenso kann auf Selbsttests zurückgegriffen, wenn diese vor dem Eintritt im Beisein einer Person des jeweiligen Betriebs vorgenommen werden. Ohne negatives Testergebnis wird vollständig Geimpften, Genesenen und Kindern bis zum Alter von 14 Jahren Einlass gewährt.

Draußen gibt es mehr Freiheiten beim Sport und Bäder öffnen nur für Unterricht

Gemeinsam Sport treiben lässt sich in geschlossenen Räumen von Angehörigen eines Haushalts sowie zwei Personen eines anderen Haushalts. Das Alter spielt hierbei keine Rolle. Es existiert keine Verpflichtung zu einem Test für die Sportler, allerdings für betreuende Personen.

Im Außenbereich ist es Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre erlaubt, sich in gleichbleibenden Gruppen von höchstens 30 Personen und hinzukommenden betreuenden Personen sportlich zu betätigen. Selbst Mannschaftssport ist zulässig, wobei Spiele gegen wechselnde andere Mannschaften untersagt sind. Testen lassen müssen sich die Kinder und Jugendlichen im Gegensatz zu den Betreuern nicht. Kontaktloser Sport in Gruppen bei einem Mindestabstand von zwei Metern zueinander im Freien kommt für getestete, vollständig geimpfte oder genesene Erwachsene infrage.

Ausschließlich mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines fremden Haushalts zuzüglich Kindern bis 14 Jahre ist Kontaktsport für Erwachsene draußen möglich. Schwimmbäder können einzig und allein für Schwimmunterricht und Schwimmkurse öffnen. Für volljährige Teilnehmer und Unterrichtende sind Tests erforderlich. Die Gruppenstärke ist abgesehen von Geimpften und Genesenen beim Schwimmen auf 20 Personen begrenzt. Zur Öffnung sind auch die Solarien berechtigt.

Weiterhin Click & Meet im Einzelhandel

Über die Grundversorgung hinaus steht der Einzelhandel schon wieder seit Mittwoch, 19. Mai, offen. Mit Terminabsprache kann in Geschäften, deren Verkaufsfläche 200 Quadratmeter oder weniger umfasst, eingekauft werden. In Geschäfte mit größerer Verkaufsfläche hängt der Zugang von einem anerkannten negativen Test, dem kompletten Impfschutz oder einer Genesung ab.

Außengastronomie lässt sich bis 23 Uhr betreiben

Unter der Voraussetzung eines Hygienekonzepts, das vor allem genügend Abstände zwischen den einzelnen Tischen berücksichtigt, können Gastronomiebetriebe ihre Außenbereiche bis 23 Uhr öffnen. Das Angebot von Speisen ist dafür irrelevant. In Anspruch genommen werden darf die Außengastronomie bloß mit negativen Testergebnis, falls noch keine vollständige Impfung oder Genesung nachweisbar ist. Gäste dürfen ihre nicht Tische nicht verlassen, außer wenn sie die Sanitäranlagen aufsuchen. Noch ist eine Öffnung der Innengastronomie nicht genehmigt.

Körpernahe Dienstleistungen sind wieder verfügbar

Ebenfalls ihrer Arbeit nachgehen können erneut körpernahe Dienstleistungen, wozu unter anderem Kosmetikstudios oder Tattoo-Studios gehören. Sollte während der Dienstleistung das permanente Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich sein, ist vorher ein Test durchzuführen.

Halbe Personenzahl in Museen, Galerien, Ausstellungen

Museen, Galerien und Ausstellungen sowie ähnliche Einrichtungen, die ein Hygienekonzept vorweisen sowie Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Besucher und deren Aufenthalt zeitlich zu reduzieren und zu steuern, können geöffnet werden. Maximal die Hälfte der Kapazität darf ausgelastet werden. Gäste können lediglich mit negativem Testnachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung begrüßt werden.

Maskenpflicht entfällt in der Fußgängerzone

Außerdem braucht niemand mehr, in der Fußgängerzone sowie in der Bahnhofstraße einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Zur Aufhebung der Maskenpflicht erließ die Stadtverwaltung noch eine Allgemeinverfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in der Pandemie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen als sehr wirkungsvolle Maßnahme bewährt hat. In Niedersachsen – und somit gleichfalls in Delmenhorst – ist das Tragen von medizinischen Masken, also OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 sowie FFP2, an folgenden Orten beziehungsweise in folgenden Situationen vorgeschrieben:
– in den momentan geöffneten Bereichen des Handels, etwa zum Beispiel auf den Delmenhorster Wochenmärkten;
– im öffentlichem Personenverkehr;
– wenn bei Tätigkeiten oder Dienstleistungen der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann;
– in Gottesdiensten und bei anderen religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen geschlossenen Räumlichkeiten und auch bei Zusammenkünften weiterer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Kulturelle Veranstaltungen können im Freien im Sitzen abgehalten werden

Open-Air-Sitzveranstaltungen sind für Theater, Kinos, Konzerthäuser und Kulturzentren mit maximal 250 Personen, Hygienekonzept und ausreichend Abstand möglich. Teilnehmer müssen entweder einen negativen Test vorlegen oder vollständig geimpft oder genesen sein. Zugelassen sind nur Veranstaltungen, die nicht darauf ausgerichtet sind, dass die Besucher miteinander interagieren und kommunizieren. Exemplarisch dafür sind Klassikkonzerte, Tanzvorführungen oder Theaterstücke. Hingegen erfüllen Fußballspiele dieses Kriterium nicht.

Hotels können bis zu 60 Prozent ausgelastet werden

Beherbergungsbetriebe können auch wieder öffnen. Jeder Gast, der nicht vollständig geimpft oder genesen ist, hat bei der Anreise und zumindest zweimal innerhalb einer Woche einen negativen Test vorzuweisen. Die Belegung von Hotels und Pensionen ist auf 60 Prozent der Kapazität beschränkt. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser hat eine eintägige Wiederbelegungssperre Bestand, damit die Ab- und Anreise entzerrt werden kann. Wenn bei der Anreise und zweimal wöchentlich getestet wird, sind in Zukunft erneut mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppenstärke von bis zu 50 Personen erlaubt.

Alle Schüler bekommen wieder Wechselunterricht

Des Weiteren läuft der Unterricht sämtlicher Jahrgänge an den allgemein- und berufsbildenden Schulen seit heute wieder im Wechselmodell (Szenario B). Zudem kann die Betreuung aller Kinder in Kindertagesstätten wieder im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgen, das heißt in festen Gruppen und Räumen. In einer gesonderten Allgemeinverfügung kündigte die Stadtverwaltung das an.

Beispielbild: Ab Sonntag gibt es in Delmenhorst wieder viele Freiheiten, weil die Regelungen der Corona-Notbremse entfallen.

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