Delmenhorst und Umgebung: Staatsanwaltschaft Oldenburg erhebt Anklage im Fall Lorenz A.

Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Zuvor hatte die Polizei wegen Totschlags ermittelt. Eine vorsätzliche Tötung des Mannes in der Nacht zu Ostersonntag könne dem Beamten nicht vorgeworfen werden, da er „irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

So ging der 27 Jahre alte Beamte laut Mitteilung davon aus, mit einem Messer angegriffen zu werden, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall war. Lorenz A. habe zwar zuvor Reizgas gegen den angeschuldigten Beamten eingesetzt, ein mitgeführtes Messer aber nicht. Zudem habe sich das Opfer nach der Anklageschrift lediglich einer Festnahme entziehen und fliehen wollen. Dies hätte der Beamte erkennen müssen.

Lorenz A. von hinten erschossen

Der gewaltsame Tod des jungen Mannes machte viele Menschen traurig und fassungslos – weit über die Grenzen von Oldenburg hinaus. Auch in Delmenhorst forderten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger eine lückenlose Aufklärung. Nach den tödlichen Schüssen kam es bundesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt. Der Beamte soll den Mann in der Nacht zu Ostersonntag bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde der dunkelhäutige Deutsche mindestens dreimal getroffen – in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus.

Die Anklage gegen den Polizisten, der auf Lorenz A. geschossen hat, soll nun Klarheit bringen. Die fahrlässige Tötung eines Menschen kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Das Landgericht Oldenburg wird über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

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((Beitragsbild oben: Quelle NonStop-News))

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