Delmenhorst: Folgen Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst wegen AfD-Einstufung als gesichert rechtsextrem?
Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Auch in Delmenhorst, als Stadt, die traditionell von einer vielfältigen politischen Landschaft geprägt ist, wirft diese Entwicklung lange Schatten. Welche Konsequenzen daraus gezogen werden können oder müssen, ist in diesen Tagen eine der brisantesten politischen Baustellen schlechthin.
Nach der Einschätzung des deutschen Inlandsgeheimdienstes, steht für einige Bundesländer nunmehr die Frage nach etwaigen Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Öffentlichen Dienst zur Debatte. Gleichwohl stellt sich diese Frage selbstverständlich auch für Delmenhorst. Sicherlich spielen mehrere Faktoren eine Rolle, wie die Verantwortlichen damit umgehen und sich positionieren werden. Etwaige Entscheidungen dürfen angesichts der Brisanz keinesfalls in überhasteter Geschwindigkeit getroffen werden. Es handelt sich um eine Einstufung und eben nicht um eine höchstrichterliche Entscheidung.
Kein Automatismus für ein Verbot
Was von vielen Bürgerinnen und Bürgern verkannt wird: Mit der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist die AfD nicht verboten. Auch existiert kein Automatismus, dass auf eine solche Einstufung zwingend ein Verbot folgen müsste. Ebenso ist die Wortwahl häufig unglücklich bis missverständlich gewählt. Ein Parteienverbot kann nicht von den politischen Instanzen umgesetzt werden. Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung können lediglich einen Antrag auf Parteiverbot beim Bundesverfassungsgesicht stellen. Die Hürden sind auch vor dem Hintergrund der Deutschen Geschichte hoch. Ein Scheitern könnte die Zahlen der AfD weiter ansteigen lassen und den rechtsradikalen Einfluss wider Willen noch deutlicher manifestieren. Aus Furcht davor nichts zu tun, halten viele dennoch für grundverkehrt.
Demokratiegarantie im Öffentlichen Dienst
Auf Bundesebene gab es bereits Vorstöße, die in rasender Geschwindigkeit durch die Medien geisterten. Die CDU-Politiker Roderich Kiesewetter und Marco Wanderwitz hatten umgehend die Entlassung von AfD-Mitgliedern aus dem Staatsdienst gefordert. So betonte der Bundestagsabgeordnete Kiesewetter, eine Mitgliedschaft in der AfD sei mit dem Beamtentum nicht vereinbar. Roman Poseck (CDU), Hessens Innenminister, hatte bereits am Freitag erklärt, Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssten die Gewähr dafür bieten, dass sie „(…) jederzeit für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.“
Was muss Demokratie aushalten?
Dabei stellt sich sogleich die Frage, was Demokratie aushalten muss und mit welchen potenziellen Maßnahmen sie sich selbst aushebelt. Eine etwaige Entlassung aus dem Staatsdienst müsste zunächst hohe Hürden überspringen. Darüber hinaus ist die entsprechende Bewertung Ländersache, bei Beamten im Öffentlichen Dienst Angelegenheit des „obersten Dienstherren“, käme also in vielen Fällen kaum aus dem Delmenhorster Rathaus, sondern von der Landesregierung in Hannover. Abzuwarten bleibt dennoch, wie sich die Delmenhorster Parteien und Spitzenpolitiker in den kommenden Tagen und Wochen zu dieser Frage positionieren werden.
Die Linke – Kreisverband Delmenhorst/Oldenburger Land – äußert sich deutlich und hatte auch eine Spontandemo organisiert: „Diese Partei tritt die Menschenwürde mit Füßen. Sie verstößt gegen das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip. Sie hetzt, sie grenzt aus, sie bedroht. Diese Partei darf keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft haben. Wir setzen uns ein für Solidarität, Vielfalt und Gerechtigkeit. (…) Wenn der Staat wirklich wehrhaft demokratisch sein will, muss er handeln – bevor es zu spät ist!“ Allerdings sind sich die Parteien in der Sache nicht einig. Manche sehen ein AfD-Verbot als falschen Weg und sind der Meinung, politische Parteien sollten durch Wahlen und nicht durch Verbote aus dem politischen Diskurs gedrängt werden.
Parteienfinanzierung im Fokus
Darüber hinaus ist als weiterer Aspekt die staatliche Finanzierung der AfD in den Fokus gerückt. So äußerte sich Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner: „(…) Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, finde ich unerträglich.“ Laut Experten sei eine temporäre Unterbrechnung der Parteienfinanzierung ein durchsetzbar probates Mittel, bis die Partei sich wieder „normalisiert“ und zum demokratischen Diskurs bekannt habe. Obschon der AfD daraufhin Millionen fehlen würden, bleiben die Vertreter in dieser Frage gelassen, verweisen stattdessen darauf, dass im Gegenzug die Spenden sicherlich massiv ansteigen würden.
Die AfD selbst weist die Einstufung als gesichert rechtsextrem zurück und spricht von einer politisch motivierten Entscheidung. Sie betont ihre demokratische Legitimation und kritisiert die etablierten Parteien für ihre vermeintliche Ausgrenzung. Weshalb sich ein verfassungsrechtlich installiertes Organ wie der Inlandsgeheimdienst politisch äußern oder gar einspannen lassen sollte, wird nicht weiter erläutert.





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