Delmenhorst: Autofahrer wechselt an Stoppschild auf Rückbank – Ersatzfahrer hat keine Fahrerlaubnis – beide unter Drogen – Markenkleidung an Bord
Grund für weitere Ermittlungen der Polizei ergab die Kontrolle eines Pkws auf der Syker Straße in Delmenhorst am Mittwoch, 31. Januar 2024, gegen 14.30 Uhr. Gegen beide Fahrzeuginsassen wurden Verfahren eingeleitet.
Beamten der Polizei Delmenhorst fiel in Delmenhorst ein mit zwei Personen besetzter VW auf. Die Polizisten entschieden sich für eine Verkehrskontrolle, die aufgrund des dichten Stadtverkehrs allerdings erst auf der Syker Straße durchgführt werden konnte.
Fahrer wechselt auf die Rückbank, Beifahrer übernimmt das Steuer
Zuvor führte die Fahrt über ein Teilstück der B75, wo dem Fahrer das Signal zum Folgen gegeben wurde. Als die Beamten gemeinsam mit dem VW die B75 an der Anschlussstelle Stickgras verließen, konnten sie am dortigen Stoppschild erkennen, wie der Fahrer auf die Rücksitzbank und der Beifahrer auf den Fahrersitz wechselte.
Fahrer hat Fahrverbot
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 48-jährigen Fahrer aus Bremen, bei dem es sich auch um den Fahrzeughalter handelte, ein Fahrverbot verhängt wurde. Ihm wurde das Recht aberkannt, von seiner Fahrerlaubnis innerhalb Deutschlands Gebrauch zu machen.
Drogentest schlägt an
Zusätzlich nahmen die Beamten körperliche Ausfallerscheinungen wahr, die auf eine Einnahme von Drogen hindeuteten. Ein durchgeführter Drogenschnelltest erhärtete den Verdacht, denn er reagierte positiv auf Opiate.
Da die letzten Meter mit dem Pkw vom Stoppschild bis zur Kontrollstelle durch den zweiten Fahrzeuginsassen, einen 36-Jährigen aus der Ukraine, zurückgelegt wurden, überprüften die Beamten auch seine Führerscheindaten.
Führerschein zur Beschlagnahme ausgeschrieben
Sein Führerschein war aufgrund eines vorangegangenen Verkehrsdeliktes zur Beschlagnahme ausgeschrieben. Auch ihm war in diesem Zusammenhang ein Fahrerverbot auferlegt worden. Zudem fiel auch er durch drogentypische Ausfallerscheinungen auf. Einen Drogentest konnte er nicht absolvieren.
Markenbekleidung ungeklärter Herkunft – illegales Einhandmesser
Bei der anschließenden Durchsuchung der beiden Fahrzeuginsassen und des Pkws fanden die Beamten hochwertige und originalverpackte Markenbekleidung, zu deren Herkunft die Fahrzeuginsassen widersprüchliche Angaben machten. In der Bauchtasche des 48-Jährigen befand sich zudem ein verbotenes Einhandmesser.
Der zuständige Richter ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Beschlagnahme der Kleidung sowie der Mobiltelefone beider Insassen an.
Zusätzlich wurde auch das Einhandmesser einbehalten. Beide Personen mussten die Beamten zur Entnahme einer Blutprobe zur Dienststelle begleiten.
Mehrere Strafverfahren
Gegen den 48-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Bußgeldverfahren wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Gegen den 36-Jährigen wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet. Außerdem beschlagnahmten die Beamten seinen Führerschein.
Zusätzlich wird gegen beide Insassen ein Verfahren wegen des Verdachts des Diebstahls geführt.
Beide mussten nach richterlicher Anordnung Sicherheitsleistungen hinterlegen. Anschließend wurden sie aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Zur Verhinderung der Weiterfahrt wurde der Pkw-Schlüssel einbehalten.











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