Coronaregeln an Abfallannahmestellen werden ergänzt – Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter

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Vom heutigen Montag (5. Oktober) an tritt eine Erweiterung der Coronaregeln auf den Abfallannahmestellen der Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH (ADG) in Kraft. Wenn Kunden auf dem Gelände ihr Fahrzeug verlassen, ist es für sie ab sofort obligatorisch, einen Nasen-Mundschutz aufzusetzen. Gleiches gilt für die Belegschaft, sobald sie unmittelbar mit den Kunden in Berührung kommt. Darauf machte Britta Fengler, Pressesprecherin der betreibenden Stadtwerkegruppe Delmenhorst (SWD), aufmerksam.
 
Außer einer Maske dürfen Mitarbeiter auf den drei Abfallannahmestellen am Burggrafendamm, an der Lemwerderstraße und der Steller Straße auch ein Visier tragen. Die bisher gültigen Regelungen haben unabhängig davon weiterhin Bestand. So ist auf den Geländen der Mindestabstand von anderthalb Metern zu wahren. Höchstens zwei Personen pro Fahrzeug wird der Ausstieg erlaubt.
 

Möglichst bargeldlos bezahlen

Zudem richtet sich an Kunden nach wie vor die Bitte, abgezähltes Geld parat zu haben oder die Bezahlung ohne Bargeld zu tätigen. Von Montag bis Freitag besteht zu den Annahmestellen zwischen 12 und 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr freier Zugang.
 
Bild: Künftig sind Besucher der Abfallannahmestellen, wie dieser an der Lemwerderstraße, außerhalb ihre Fahrzeuge zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung verpflichtet.

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