Corona: Polizei, die Stadt Delmenhorst und die Landkreise gehen gegen Regelverweigerer vor

Polizei

Der Leiter der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, Jörn Stilke, kündigt umfassende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus an. In enger Zusammenarbeit mit der kreisfreien Stadt Delmenhorst, dem Landkreis Oldenburg und dem Landkreis Wesermarsch wird die Beachtung der behördlich angeordneten Verfügungen durchgesetzt.

Wie die Polizei mitteilt, wurde in diesem Zusammenhang eine zentrale Kontrolleinheit eingerichtet, die durch verstärkte Polizeipräsenz auf den Straßen fortlaufend die Einhaltung der Regelungen überprüft und mit aller Konsequenz gegen deren Missachtung vorgeht.

Geschäftsschließung, Strafverfahren oder Bußgeld

So werde es keine Toleranzbereiche und Ausnahmen bei der Einhaltung der Regelungen geben. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Geschäftsschließung, der Einleitung von Strafverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz und der Verhängung von hohen Bußgeldern gerechnet werden.

Schutz der Bevölkerung im Fokus

Oberste Priorität der polizeilichen Kontrollmaßnahmen hat der Schutz der Bevölkerung, der ausschließlich durch die Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen erreicht werden kann.

Bereits Zuwiderhandlungen geahndet

Dass ein solches Vorgehen durch die Stadt Delmenhorst, den Landkreis Oldenburg, den Landkreis Wesermarsch und der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch durchaus erforderlich ist, zeigen Fälle, in denen sich Personen nicht an die bestehenden Regeln gehalten haben.

Aufenthalt auf gesperrten Spielplätzen

In Delmenhorst wurden in den frühen Abendstunden vom Donnerstag, 19. März 2020, insgesamt sechs Personen festgestellt, die sich trotz Verbotes auf gesperrten Spielplätzen aufgehalten haben. Hier wurden belehrende Gespräche mit Hinweisen auf das Infektionsschutzgesetz geführt.

Geschäftsschließungen in Wildeshausen und Wardenburg

Das Ordnungsamt des Landkreises Oldenburg in Wildeshausen setzte am Mittwoch, 18. März 2020, gegen 16:55 Uhr mit Unterstützung der Polizei Wildeshausen die Schließung eines Einkaufsmarktes in der Huntestraße in Wildeshausen durch, der trotz bestehender Verfügung geöffnet war. Ein weiteres Geschäft, das ebenfalls nicht von der Verfügung ausgenommen war, musste am Donnerstag, 19. März 2020, 10:40 Uhr, in der Rheinstraße in Wardenburg geschlossen werden.

Entgegen der Verfügung: Prostitution in Wardenburg

Entgegen der landesweit geltenden Verfügungslage wurde in einem Wohnwagen in Wardenburg der Prostitution nachgegangen. Unter Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz wurde der Betrieb am Donnerstag, 19. März 2020, auch hier untersagt.

Café in Nordenham geschlossen

In Nordenham wurden am Donnerstag ebenfalls Verstöße festgestellt. Unter anderem musste ein Café in der Innenstadt geschlossen werden, das nach 18 Uhr geöffnet hatte.

Sportsbar in Lemwerder geschlossen

Die Gemeinde Lemwerder musste mit Unterstützung der Polizei eine Sportsbar schließen.

„Ohne Einsicht und Vernunft geht es nicht“

Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger hat die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit der Umsetzung und Einhaltung der Regelungen bereits verstanden und verinnerlicht, teilt die Polizei mit. Verstöße gegen die Verfügungen stoßen bei den Bürgerinnen und Bürgern auf immer mehr Unverständnis. Jörn Stilke appelliert an die Vernunft der Regelverweigerer: „Ohne Einsicht und Vernunft geht es nicht. Mit der Einhaltung der Regeln werden letztendlich Menschenleben gerettet.“

 

Die derzeit geltenden Regeln im Einzelnen:

Verboten sind bis auf Weiteres *:

 

– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und

Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in

Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und

privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie

Reisebusreisen

– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die

Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich

der Zusammenkünfte in Gemeindezentren

– alle öffentlichen Veranstaltungen

– alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr

als 10 Personen)

– alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden

 

Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte

 

 

Für den Publikumsverkehr sind geschlossen:

 

– Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche

Einrichtungen

– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche

Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft

oder von Eigentumsverhältnissen

– Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und

Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),

Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und

ähnliche Einrichtungen

– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten

Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und

ähnliche Einrichtungen

– alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze

– alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere

Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in

Einkaufscentern

 

Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind bisher:

– der Einzelhandel für Lebensmittel

– Wochenmärkte

– Abhol- und Lieferdienste

– Getränkemärkte

– Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien

– Tankstellen

– Banken und Sparkassen, Poststellen

– Frisöre, Reinigungen, Waschsalons

– der Zeitungsverkauf

– Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte

– der Großhandel

– und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich

 

* Diese Regelungen gelten zunächst bis einschließlich Samstag, 18. April 2020 (Quelle: Polizei Delmenhorst).

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert