Bundesverfassungsgericht setzt Recht auf Sterbehilfe durch – Kritik kommt vom LCV Oldenburg

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Gestern, 26. Februar, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil, dass ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und somit auch auf Sterbehilfe besteht. Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland verstößt daher gegen das Grundgesetz. Stefan Kliesch, Diplom-Theologe und Ethik-Experte vom
Landes-Caritasverband (LCV) für Oldenburg nimmt kritisch dazu Stellung.

 
„Sterben ist ein unverzichtbarer Teil menschlichen Lebens. Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen hat zum Ziel, das eigene Sterben gerade in schwersten Leidenssituationen zu gestalten. Die Palliativ- und Hospizbewegung mit ihren vielen Ehrenamtlichen hat in den letzten Jahrzehnten für die Sterbe- und Trauerkultur vielfältige Wege und Möglichkeiten entfaltet. Dies hat zur Folge, dass der Wunsch nach Selbsttötung oder gar der Tötung auf Verlangen in der Praxis nur selten dauerhaft besteht“, erklärt Stefan Kliesch, Diplom-Theologe und Ethik-Experte des LCV Oldenburg.
 

Kliesch spricht sich für das Leben im Sterben aus

Er fügt hinzu: „Dies sollte mit aller Kraft und Leidenschaft weiter entwickelt werden. Schwierigste Einzelfälle, die es immer geben wird, sind nicht gesetzlich regelbar. Sie bleiben mitmenschliche Herausforderungen für alle Beteiligten. Sie brauchen Mut, Wahrhaftigkeit und echte Mitmenschlichkeit für den Menschen und das Leben im Sterben.“

Über das Urteil äußert sich Kliesch wie folgt: „Mit der gestrigen Entscheidung scheint das BVerfG eher dem Zeitgeist zu entsprechen, der den Grundsatz relativiert, das über das Leben nicht verfügt werden darf. Es bleibt jedoch kritisch zu fragen, ob aus Gründen der Selbstbestimmung die Gesellschaft Vereine zur Suizidassistenz quasi vorhalten muss. Hier sind Regelungen durch die Politik gefragt.“
 

Angemessener Schutz für Ärzte und Pflegende wird gefordert

„Aus Sicht der Caritas in Niedersachsen ist die Suizidassistenz als ‚normale‘ Handlung, wie zum Beispiel die Schmerzlinderung abzulehnen. Es darf kein sozialer Druck als Pflicht zur Selbsttötung entstehen. Das würde zuallererst die Schwächsten der Gesellschaft treffen. Zugleich sind auch die vielen Fachärzte und Pflegenden angemessen zu schützen, denn die Suizidassistenz ist ihrem Selbstverständnis nach nicht ihre Aufgabe. Sie wollen Leiden lindern, den Menschen begleiten und beim Sterben helfen, nicht jedoch zum (Selbst)Töten verhelfen“, gibt Kliesch zu bedenken.
 
Bild: Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Strebehilfe kann Stefan Kliesch vom Landes-Caritasverband für Oldenburg nichts Positives abgewinnen. Bildquelle Landes-Caritasverband für Oldenburg

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