Bundesgerichtshof lehnt Revisionen im Fall Niels Högel ab – Hinterbliebene reagieren erleichtert
Der Fall des im Juni 2019 wegen 85-fachen Mordes verurteilten Ex-Krankenpflegers Niels Högel ist juristisch abgeschlossen. Er trieb sowohl am Josef-Hospital Delmenhorst (JHD) als auch im Klinikum Oldenburg sein Unwesen. Vom Bundesgerichtshof (BGH) wurden beide Revisionen, die einmal von ihm selbst und zum anderen von einem Nebenkläger eingereicht worden waren, negativ beschieden. Gleichbedeutend damit wird das verhängte Urteil, nämlich eine lebenslängliche Haftstrafe, rechtswirksam.
Vom Landgericht Oldenburg wurde der Patientenmörder Niels Högel am 6. Juni 2019 in 85 Fällen des Mordes mit besonderer Schwere der Schuld für schuldig befunden. Dieses Urteil bestätigte der BGH, dessen dritter Strafsenat die zwei eingelegten Revisionen zurückwies, wie heute (11. September) vom BGH bekannt gegeben wurde. Keinerlei Rechtsfehler, auf die sich der Angeklagte hätte berufen können, wurden vom dritten Strafsenat bei der Prüfung des Verfahrens ausfindig gemacht.
Rechtskräftigkeit des Urteils hilft Angehörigen dabei, einen Schlussstrich zu ziehen
Högel, der inzwischen 43 Jahre alt ist, wird damit eine lebenslange Haft verbüßen. In der Intensivmedizin war er als Krankenpfleger sowohl im Klinikum Oldenburg als auch im JHD in Delmenhorst tätig. Nachgewiesen werden konnten ihm 85 Morde an Patienten in den zwei Einrichtungen zwischen Februar 2002 und Juni 2005.
„Mit Erleichterung haben wir die Ablehnung der Revision zur Kenntnis genommen. Es ist für uns wichtig, den letzten Prozess gegen den Mörder unserer Angehörigen endlich auch emotional abschließen zu können“, bezieht Christian Marbach, Sprecher der Angehörigenvereinigung IG Klinikmorde, auf Delmenews-Anfrage zu der heutigen Nachricht Stellung.
Prozess gegen Ex-Klinikmitarbeiter rückt in den Fokus
Außerdem richtet er den Blick in die Zukunft: „Wir konzentrieren uns jetzt auf den Prozess gegen die Verantwortlichen und Kollegen in den Kliniken Delmenhorst und Oldenburg.“ Ehemaligen Klinikmitarbeitern der beiden Einrichtungen in Delmenhorst und Oldenburg, die mit Högels Morden in Verbindung gebracht wurden, stehen noch Gerichtsverfahren bevor.
Bild: Revisionen gegen das Urteil im Fall Niels Högel wies der BGH ab und machte seine lebenslange Haftstrafe damit rechtskräftig.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!