Bund und Länder beschließen Teil-Lockdown – Diese Regeln gelten ab 2. November

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In einer gemeinsamen Videokonferenz haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen, der vorerst nur für den Monat November gelten soll. Betroffene Betriebe sollen jedoch 75 % Ihrer Einnahmen aus dem Vorjahresmonat als Unterstützung erhalten. Wir haben alle neuen Regeln kurz und knapp für euch zusammengefasst. Diese gelten ab dem 2. November und enden voraussichtlich am 30. November.

Laut dem Robert-Koch-Institut seien inzwischen 75 Prozent der Fälle keinem konkreten Ausbruchsgeschehen mehr zuzuordnen. Dies sorge dafür, dass die Infektionen sehr viel schneller steigen und sich die Kontakte nur sehr schwer nachvollziehen lassen. Viele Gesundheitsämter kämen mit der Nachverfolgung an ihre Grenzen. Auch die Zahl der Intensivpatienten steige zunehmend. Um die Infektionswelle zu brechen haben sich Bund und Länder auf scharfe Einschränkungen geeinigt. So wolle man die Zahl der Neuinfektionen wieder unter den kritischen Inzidenzwert von 50 bekommen.

Kontaktbeschränkungen

In der Öffentlichkeit dürfen sich bundesweit nur noch maximal 10 Personen aus zwei Haushalten treffen. Bremen hatte schon vorher eine entsprechende Auflage verhängt. In Bremen dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen. Feiern in Gruppen seien jedoch nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum „inakzeptabel“. Generell rät die Bundeskanzlerin private Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und von nicht unbedingt notwendigen Reisen abzusehen.

Innerdeutsche Reisen

Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe dürfen ihre Zimmer nur noch für unbedingt notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung stellen. Generell sollte man private Reisen und tagestouristische Ausflüge reduzieren, heißt es im Beschluss.

Freizeit- und Kultureinrichtungen

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu zählen:

  • Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter anderer Freizeitaktivitäten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle
  • Freizeit- und Amateursportbetriebe (Ausnahme: Individualsport allein oder zu zweit auf öffentlichen und privaten Sportanlagen)
  • Schwimm- und Spaßbäder, Sauna, Thermen
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen

Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen mit Zuschauern werden untersagt (Livestreams oder ähnliches sind natürlich möglich). Profisport darf ebenfalls nur ohne Zuschauer stattfinden.

Gastronomie

Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen sowie Restaurants und andere Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Außerhauslieferung und Abholung ist weiter möglich. Die Restaurants müssen allerdings gewährleisten, dass sich keine großen Menschensammlungen bei der Abholung bilden.

Dienstleistungen im Bereich Körperpflege

Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinische Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien und Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons bleiben unter den aktuellen Hygieneauflagen geöffnet.

Groß- und Einzelhandel

Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Allerdings gilt nun: Nicht mehr als ein Kunde pro 10qm Verkaufsfläche. Hygieneregeln und Abstand sind weiter zu beachten.

Schulen und Kindergärten

Diese bleiben geöffnet. Die einzelnen Länder bestimmen über die Regeln bezüglich Klassengröße, Maskenpflicht und anderes.

Wer erhält die Wirtschaftshilfe?

Betroffene Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern erhalten eine außerordentliche Wirtschaftshilfe von 75 Prozent der Einnahmen vom Vorjahresmonat. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgaben der Obergrenze der beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Der Bund investiert für diese Hilfen 10 Milliarden Euro. Für die Kultur- und Veranstaltungsbranche sollen die Hilfen verlängert und verbessert werden. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet.

Homeoffice wird empfohlen

Für alle Betriebe, in denen dies möglich ist, wird Homeoffice dringend empfohlen. Generell sollen Unternehmen verstärkt auf ihre Hygienekonzepte und die Schutzmaßnahmen für ihre Arbeitnehmer kontrolliert werden.

Zügige Umsetzung von Schnelltests in der Pflege

Die seit kurzem verfügbaren Corona-Schnelltests sollen möglichst schnell und kostenlos für Patienten deren Besucher und Beschäftigte der Pflegeeinrichtungen und der Krankenhäuser genutzt werden. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen sollen offen bleiben. Außerdem wolle man die Krankenhäuser weiterhin bei der Bereitstellung von Intensivbetten unterstützen und zeitnah Lösungen finden um auch finanzielle Unterstützung zu leisten.

Kontrollen sollen verschärft werden

Um die Einhaltung der Maßnahmen sicherzustellen sollen die Kontrollen flächendeckend erhöht werden.

Die Beschränkungen treten ab 2. November in Kraft und sind vorerst bis zum 30. November begrenzt. Nach 14 Tagen werden sich Bund und Länder erneut treffen und die Lage neu bewerten.

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