Bund und Länder beschließen Kontaktverbot

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Am Sonntag, den 22. März 2020 haben Bund und Länder ein Kontaktverbot für mehr als zwei Personen beschlossen. Deshalb sind von morgen an Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Ausgenommen ist die sogenannte Kernfamilie sowie Lebenspartner, zwingende berufliche Gründe und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Zunächst soll das Kontaktverbot für zwei Wochen gelten. Diese Maßnahme dient ebenfalls dazu, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Restaurants und Gaststätten wurden bereits geschlossen (Außer-Haus-Verkauf ausgenommen), seit diesem Wochenende werden nun auch Friseure, Kosmetik- und Tattoo-Studios sowie Massagesalons geschlossen.

Öffentliches Leben eingeschränkt

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hatte die Stadt Delmenhorst entsprechend den Vorgaben durch das Land Niedersachsen am Dienstag weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 18. April, eine Verlängerung ist allerdings möglich.

Zum Schutz der Bevölkerung sind bereits Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Spielplätze, Sportanlagen, Spielhallen, Kneipen, Diskotheken und zahlreiche Geschäfte geschlossen.

Geschäfte des täglichen Bedarfs weiterhin geöffnet

Von den Schließungen ausgenommen sind Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs, also zum Beispiel der Lebensmitteleinzelhandel. Auch die Delmenhorster Wochenmärkte dürfen weiterhin stattfinden, mittwochs und samstags von 7.30 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz sowie freitags von 7.30 bis 12.30 in Düsternort.

Ebenfalls nicht mehr erlaubt sind öffentliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte in Vereinen sowie Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Auch Religionsgemeinschaften dürfen keine Gottesdienste mehr feiern.

Restaurants und Gastro-Betriebe geschlossen

Restaurants, Imbisse, Kantinen und andere gastronomische Betriebe mussten in Delmenhorst bereits am 20. März schließen. Ausgenommen von der weiteren Beschränkung der Gastronomie ist der Außer-Haus-Verkauf. Dazu zählen auch Bring- und Lieferdienste.


Polizei verstärkt Präsenz auf den Straßen

Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch hat eine zentrale Kontrolleinheit eingerichtet, die mittels verstärkter Polizeipräsenz auf den Straßen fortlaufend die Einhaltung der Regelungen überprüft und mit aller Konsequenz gegen die Missachtung der Regelungen vorgeht. Oberste Priorität der polizeilichen Kontrollmaßnahmen hat der Schutz der Bevölkerung, der ausschließlich durch die Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen erreicht werden kann.

Abfallentsorgung eingeschränkt

Die Stadtwerkegruppe Delmenhorst hat aufgrund des Coronavirus die Abfallentsorgung eingeschränkt, Haus- und Biomüll werden wie gewohnt und wie im Abfallkalender aufgeführt abgeholt. Nicht mehr eingesammelt werden vorerst Papier und Sperrmüll. Zudem sind die Abfallannahmestellen bis auf Weiteres geschlossen. In der Steller Straße gibt es für Gefahren- und Schadstoffe einen Notbetrieb (montags bis freitags: 12 bis 18 Uhr; samstags: 9 bis 16 Uhr). Alle anderen Abfälle werden abgewiesen.

Kita-Beiträge müssen nicht mehr gezahlt werden



Um alle Eltern zu entlasten, die nun keine Kinderbetreuung mehr in Anspruch nehmen können, hat die Stadt Delmenhorst rückwirkend ab dem ersten Schließungstag (16. März) die Elternbeiträge für Kindertagesstätten erlassen. Diese Regelung gilt für Einrichtungen aller Träger bis zum Ende der verfügten Schließungen. Zahlungen per Einzugsermächtigung werden nicht mehr abgebucht. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten diesen stoppen. Zu viel gezahlte Beträge werden zurückerstattet.

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