Bund gewährt weitere Überbrückungshilfen – Grotelüschen animiert dazu, Anträge zu stellen

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Vor kurzem stellte der Bund mit Überbrückungshilfe II ein zusätzliches Soforthilfeprogramm zur Verfügung. Mit einem Aufruf fordert die hiesige Bundestagsabgeordnete (MdB) Astrid Grotelüschen (CDU) dazu auf, Mittel daraus zu beantragen. Die Möglichkeit dazu besteht mit sofortiger Wirkung. Gelder daraus kommen vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Soloselbstständigen zugute.
 
„Die Überbrückungshilfe II ist ein starkes Signal! Viele Unternehmen brauchen Unterstützung und ich hoffe, dass sie diese jetzt nutzen können!“, ruft die hiesige Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen dazu auf, Anträge für die ab sofort zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes zu stellen. Mittel, die darin bereitgestellt werden, müssen von den Empfängern nicht zurückgezahlt werden.
 

Entlastung für Unternehmen, die existenzbedroht sind

Die Wirtschaftspolitikerin teilt mit: „Viele kleine und mittlere Unternehmen kämpfen seit dem Frühjahr mit Einschränkungen, die bis zu einem praktischen (und verordneten) Stillstand reichen. Einige Branchen wie zum Beispiel Eventmanagement, Schausteller oder Gesellschaftshäuser kämpfen mittlerweile um die nackte Existenz. Mit der flexibilisierten Eintrittsschwelle, dem Wegfall der Deckelungsbeträge und weiteren Erleichterungen fließen nun hoffentlich mehr Mittel ab.“
 

Situation der Soloselbstständigen ist unbefriedigend

Im Hinblick auf die Lage der Soloselbstständigen, die bisher die Arbeitsagentur aufsuchen müssen, zeigt sich Grotelüschen, die auch Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Oldenburg-Land ist, weiterhin unzufrieden: „Jede Woche erreichen mich Brandbriefe, denn mit den ausbleibenden Einnahmen fehlen auch die eigenen Einkünfte. Teilweise wird die Altersvorsorge angegriffen. Hier brauchen wir dringend passgenaue Hilfen.“
 

Koalitionsausschuss blockiert Anregungen

Auf diese Weise leitet sie zum Konzept der AG Wirtschaft und des parlamentarischen Mittelstandskreises über, dem sie selbst angehört. „Diese konkreten Vorschläge sind zuletzt, unter anderem im August im Koalitions-Ausschuss, abgelehnt worden! Wenn wir nicht wollen, dass Kulturschaffende, Journalisten, Diskjockeys und weitere Vertreter des Kulturbereiches endgültig wegbrechen, müssen wir jetzt zu einer konkreten Lösung kommen“, mahnt Grötelüschen.
 

Bis Dezember können Anträge eingehen

Genau mit demselben Appell zum Brückengeld wandte sie sich an die SPD als Koalitionspartner bei ihrer letzten Rede im Bundestag. Zwischen September und Dezember dieses Jahres können die aktuellen Hilfen für Unternehmen über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Eingeholt werden können diese für Niedersachsen erneut über die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank).
 
Bild: CDU-Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen führte kürzlich mit Gastronom Olaf Thomsen ein Gespräch über finanzielle Hilfen. Bildquelle: Astrid Grotelüschen

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert