Bürgerforum will Högel auf Schadensersatz verklagen – Verwaltung lehnt ab

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Diesen Donnertag, 28. Juni, entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung unter anderem über einen Antrag der Gruppe Bürgerforum, Freie Wähler und Axel Unger. Darin fordert die Gruppe, dass Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen seiner Morde im Städtischen Klinikum – heute Josef-Hospital Delmenhorst (JHD) – auf Schadensersatz verklagt wird. Die Verwaltung ist dagegen.
 
Gleich zwei Punkte will die Gruppe mit ihrem Antrag erreichen. Einerseits soll die Verwaltung beauftragt werden, etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt sowie dem damaligen Aufsichtsrat für den nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Zur Zeit der Mordserie war die Klinikum Delmenhorst gGmbH zu hundert Prozent Tochter der Stadt. Daneben hat die Gruppe beantragt, dass die Stadt zur Geltendmachung aller Schadenersatzansprüche sowohl gegen den Mörder als auch das Klinikum Oldenburg Klage erheben soll. In Oldenburg hatte Högel vor seiner Zeit in Delmenhorst gearbeitet.
 

Ansprüche der Angehörigen im Antrag enthalten

Die Gruppe um Axel Unger will mit ihrem Antrag auch den Schaden durch Rufschädigung und Ansprüche der Angehörigen der Mordopfer mit einbinden. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab. Sie begründet das damit, dass die Stadt nicht schadenersatzpflichtig sei.
 
Verwiesen wird dabei auf fehlende Voraussetzungen nach § 123 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Es mangele für erfolgreiche Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt an einer Anspruchsgrundlage. Weder hafte die Stadt für die Taten noch für mögliches Verschulden des ehemaligen Aufsichtsrates und der späteren JHD Deichhorst gGmbH als deren Nachfolgerin. Nach deren Insolvenz wurde das Krankenhaus im Mai wieder vollständig von der Stadt übernommen.
 

Hinterbliebene müssen Ansprüche selbst durchsetzen

Die Hinterbliebenen müssen nach Einschätzung der Verwaltung ihre Ersatzansprüche direkt bei Högel und, falls ein Mitverschulden vorliegt, der damaligen Krankenhausgesellschaft anmelden.
 
Auch der zweite Punkt des Antrages ist für die Verwaltung nicht durchsetzbar. Begründung: Die Stadt habe kein Recht, Ansprüche Dritter im eigenen Namen durchzusetzen. Zurückzuführen sei das auf die fehlende Prozessführungs- bzw. Klagebefugnis der Stadt. Ihr ständen gegenüber dem Mörder keine eigenen Ansprüche zu, weil zwischen dessen Verhalten und ihren Ausgaben für die Krankenhausgesellschaften kein Zusammenhang bestehe.
 

Verwaltung hat Antrag schon mehrfach abgelehnt

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung bei Gremiensitzungen bereits mehrfach auf diesbezügliche Anfragen der Antragsteller die gleiche, ablehnende Antwort gegeben habe. Mögliche Ersatzansprüche müssten gegenüber der Klinikum Delmenhorst gGmbH oder von dieser gegenüber Niels Högel geltend gemacht werden.
 
Wie der Stadtrat Donnerstag abstimmt, ist noch offen.
 
Foto: Das Josef-Hospital leidet noch heute unter den Verbrechen von Ex-Mitarbeiter Niels Högel.
 

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