Blumenverkauf ist an Gedenktagen eingeschränkt – Kommende Sonntage betroffen

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Seitens der Stadtverwaltung wird daran erinnert daran, dass an den bevorstehenden stillen Tagen der Verkauf von Blumen und Pflanzen eingeschränkt ist. Das betrifft den Volkstrauertag am 17. November und den Totensonntag am 24. November.
 
An beiden Tagen legt das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten an den „stillen Tagen“ fest, dass Blumen und Pflanzen nicht länger als drei Stunden lang verkauft werden dürfen. Verkaufsstellen, die auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen in kleinen Mengen spezialisiert sind, sind daran an sämtlichen Sonntagen sowie staatlich anerkannten Feiertagen gebunden.
 

Läden sollten nicht zeitgleich zum Gottesdienst geöffnet sein

Geschäftsinhaber sollten darauf achten, dass sich die Öffnungszeiten nicht mit den üblichen Gottesdienstzeiten überschneiden. Baumärkte mit Blumen und Pflanzen im Sortiment sind von der Regelung nicht betroffen. Sie müssen an den Trauertagen geschlossen bleiben.
 
Beispielbild: An den Gedenktagen dürfen Blumenhändler bis zu drei Stunden lang Blumen verkaufen. Bildquelle: Fotolia

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