Bis 26.3.: Betriebe können Sozialversicherungsbeiträge für März kurzfristig stunden
Wie der CDU-Kreisverband Delmenhorst kurzfristig mitteilte, ist es gelungen, eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen für die Monate März und April 2020 zu erwirken. Damit der Antrag auch durchgehe, müssen sich die Unternehmen allerdings mittels eines formlosen Schreibens bis zum 26. März an die Krankenkassen wenden.
In seiner E-Mail am Nachmittag des 25. März lässt der CDU-Kreisgeschäftsführer Heinrich-Karl Albers sichtlich lesen: „Die Zeit drängt sehr!!!!“
Kurzfristig habe man erwirken können, dass sich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen in Niedersachsen die Sozialversicherungsbeiträge für März und April 2020 stunden lassen können. Dafür benötige es allerdings bis zum morgigen Donnerstag, 26. März, einen formlosen Antrag, der unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV hinweise.
Dieser formlose Antrag solle wie folgt formuliert sein:
Stundung von Sozialabgaben
Mitteilung des GKV vom 24.03.2020
Arbeitgeber-Nr. _______________
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Betrieb ist bei Ihrer Krankenkasse unter der Betriebsnummer ____________ erfasst.
Aufgrund der durch die Corona – Krise verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen leiden wir unter erheblichen Einnahmeausfällen und sind leider nicht in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht zu begleichen.
Wir beantragen daher die Stundung und Aussetzung der Vollziehung der Beiträge gemäß § 76 SGB IV für März und April 2020 bis auf Weiteres. Bitte nehmen Sie keine fälligen Lastschriften vor (Beendigung des SEPA-Mandats). Zudem ersuche ich Sie, wie von der Bundesregierung vorgesehen, von der Erhebung von Zinsen und Säumniszuschlägen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Der von der CDU formulierte formlose Antrag kann auch direkt hier runtergeladen werden: PDF/ WORD
Viele weitere Informationen zu Themen wie Kurzarbeitergeld, Fördergelder und Weiteres hat die Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen HIER zusammengestellt.
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