BGH bestätigt: Gaspreiserhöhung der Stadtwerke war rechtmäßig

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Stadtwerkegruppe

Die Stadtwerke Delmenhorst (SWD) haben ihre Gaspreise zu Recht erhöht: Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 29. Januar bestätigt.

Konkret ging es um drei Revisionsverfahren gegen eine Gaspreiserhöhung durch die Stadtwerke. In zwei der Verfahren bestätigte der BGH die Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg und entschied, dass die SWD ihre Gaspreise von 2004 bis 2011 berechtigt geändert hatten. Im dritten Verfahren hatte das Landgericht Oldenburg die Verurteilung eines Tarifkunden durch das Amtsgericht Delmenhorst abgeändert und die Klage der SWD abgewiesen. Das Amtsgericht hatte sich allerdings sich nicht mit den von der SWD vorgelegten Kostensteigerungen befasst. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf und ordnete die Neubeurteilung durch eine andere Kammer des Landgerichts an, wie die Stadtwerke mitteilen.

 

Foto oben:

Die Stadtwerke haben vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen.

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