Betrieb des Onlinehandels steht für Postenhandel Nord auch auf der Kippe – Es fehlt ein Bauantrag

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Vor einer Woche bestätigte das Verwaltungsgericht Oldenburg das von der Stadtverwaltung verhängte Verbot gegen den Lagerverkauf des Unternehmens Postenhandel Nord in der Nienburger Straße. Gestern, 19. August, wurde der Firma vom Leiter des Fachdienstes Bauordnung mitgeteilt, dass sogar der Onlinehandel untersagt ist. Dieser sollte planmäßig am morgigen Freitag, 21. August, um 18 Uhr starten, wofür aber ein Bauantrag benötigt wird.

„Ob dies rechtlich korrekt ist, wissen wir zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht, da wir dies eben erst erfahren haben. Es erscheint nur ziemlich absurd, da wir niemanden in Delmenhorst kennen, der dies machen musste. Es ist leider eine weitere Posse der Stadtverwaltung, die uns, warum auch immer, in Delmenhorst nicht haben will. Außer Euch ein einzigartiges Einkaufserlebnis bieten zu wollen, dass es so in ganz Norddeutschland nicht gibt, haben wir uns nichts zu Schulden kommen lassen“, bringt das Team von Postenhandel Nord seine Fassungslosigkeit über das weitere Verbot in einem Post auf der eigenen Facebook-Seite zum Ausdruck.

Postenhandel Nord sieht Verhalten der Stadtverwaltung als Schikane an

Demnach erreichte das Unternehmen unter der Leitung der Brüder Christoph und Jens Pawlowski am späten Nachmittag die schlechte Nachricht. Ihr Team hält das Vorgehen der Stadtverwaltung für reine Schikane und ist um eine Lösung bemüht, damit der Onlineshop doch noch zum angedachten Termin eröffnet werden kann.

Auf Delmenews-Nachfrage bei der Stadtverwaltung gibt Stadtsprecher Timo Frers die Auskunft, dass es tatsächlich einer Genehmigung für den geplanten Onlinehandel bedarf, bislang allerdings noch kein entsprechender Antrag von Postenhandel Nord gestellt wurde. Er versichert: „Sobald ein solcher prüffähiger Antrag vorliegt, prüft die Stadtverwaltung Delmenhorst diesen so schnell wie möglich.“

Mögliche Lagerfunktion des Ladens in der Nienburger Straße kann entscheidend sein

Zudem hakte Delmenews nach, ob die die Problematik darin besteht, dass Postenhandel Nord das Geschäft in der Nienburger Straße, dessen Betreiben verboten wurde, als Lager für den Onlinehandel nutzen könnte. Von Frers wird das weder eindeutig bejaht noch verneint. Laut ihm wird die Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks vom Baurecht bestimmt.

„Es ist also zu prüfen, ob die jeweilige Nutzung auf Grundlage des lokalen Baurechts (etwa durch die Festsetzungen in einem Bebauungsplan) zulässig ist. Das wird immer geprüft.“, stellt der Stadtsprecher klar. Gerade das führte aber bereits zum Verbot der Eröffnung des neuen Ladens, weshalb nicht auszuschließen ist, dass eine Prüfung negativ für den Onlineshop ausfällt.

Bild: Auch den Onlineshop von Postenhandel Nord, der Freitagabend an den Start gehen sollte, gestattet die Stadtverwaltung nicht.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert