Besitz von Kinderpornografie – Suhrkamp schuldig gesprochen

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Ratsherr Henning Suhrkamp ist am heutigen Dienstag wegen des Sich-Verschaffens und des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials schuldig gesprochen worden. Richter und Staatsanwaltschaft kamen zum gleichen Ergebnis. Das Strafmaß: 120 Tagessätze je 30 Euro.
 
Am heutigen Dienstag, dem dreitten Prozesstag, hat der vorsitzende Richter den Ratsherrn Henning Suhrkamp schuldig gesprochen. Die Anklagepunkte: das Sich-Verschaffen von kinder- und jugendpornografischem Material sowie dessen Besitz. Für Richter Pünjer entschied das Gesamtbild – und das ist für ihn eindeutig. In seiner Entscheidung stützt er sich im Großen und Ganzen auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Neben Foto-Ausdrucken sind auf den ausgewerteten Datenträgern, einem Laptop sowie zahlreichen USB-Sticks, insgesamt 7 kinderpornografische und 227 jugendpornografische Dateien gefunden worden. Suhrkamp hatte zuvor alles bestritten. Er argumentierte, es sei nicht seine Wohnung gewesen und auch nicht sein Computer. Doch Richter Pünjer sieht das anders.
 

Zahlreiche Bilddateien gefunden

Neben kinder-und jugendpornografischem Material gab es noch sogenannte Präferenzbilder. Dabei handelt es sich um Fotos von Kindern, die zwar nicht als kinderpornografisch einzuordnen sind, aber die betroffenen Kinder leicht bekleidet und in aufreizenden Posen zeigen und Suhrkamps homosexuelle Neigung zu Jungs bekräftigen. Zudem wurden zahlreiche private Dateien gefunden, die dem Angeklagten eindeutig zuzuordnen sind. Die gefundenen Fotoausdrucke in seiner alten Wohnung seien durch „einen konkreten Willensakt“ entstanden. Ein Komplott gegen den Ratsherrn ist für Pünjer auch nicht erkennbar. Während der Hausdurchsuchung habe Suhrkamp auch nicht zum Ausdruck gebracht, dass es sich nicht um seine Dateien handele.
 

Zeugin unglaubwürdig

Die Zeugin, die am zweiten Prozesstag Suhrkamp versuchte zu entlasten, ist für den Richter nicht glaubwürdig. Es sei verwegen zu behaupten, mit dem Angeklagten über einen längeren Zeitraum 24 Stunden am Tag zusammen zu sein und dabei auszuschließen, er habe eine Möglichkeit gehabt, ins Internet zu gelangen. Dabei stützte sich das Gericht auch auf die von delmenews.de veröffentlichten Screenshots von Suhrkamps Facebook-Seite, die belegen, dass er sehr wohl im genannten Zeitraum online aktiv war.
 

Zu Geldstrafe verurteilt

Suhrkamp wurde zu 120 Tagessätzen à 30 Euro Geldstrafe verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte das gleiche Strafmaß gefordert. Der Tagessatz orientiert sich grundsätzlich am Einkommen des Angeklagten, der in diesem Fall vom staatlich festgesetzten Mindestlohn von 8,50 Euro ausgeht. Sollte Henning Suhrkamp nicht innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen, wird das Urteil rechtskräftig.
 
Nachtrag von 10. Februar 2015, 15.27 Uhr:
Als erste Reaktion hat Grünen-Fraktionsvorsitzende Marlis Düßmann den Rücktritt von Henning Suhrkamp aus dem Delmenhorster Stadtrat gefordert: „Die Grüne Fraktion ist entsetzt über diese Tat und drückt all den Kindern, die diesen sexuellen Handlungen weiterhin ausgesetzt sind und waren, unser tiefstes Mitgefühl aus“, teilt Düßmann mit.

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