Bei geringem Kurzarbeitergeld kann Grundsicherung beansprucht werden – Jobcenter rät zur Prüfung

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Aufgrund der Corona-Krise läuft bei vielen Unternehmen derzeit Kurzarbeit, weshalb die Mitarbeiter zum Teil schmerzhafte Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Wer nur geringes Kurzarbeitergeld (KUG) bezieht, kann das laut dem Jobcenter Delmenhorst eventuell mit der Grundsicherung aufbessern. Insbesondere für Geringverdiener mit einem erheblichen oder sogar kompletten Arbeitsausfall kann es sich auszahlen, zu prüfen, ob Ansprüche auf Grundsicherung bestehen.
 
„Wir können Beschäftigte finanziell unterstützen, die aufgrund von Kurzarbeit in finanzielle Not geraten“, betont Frank Münkewarf, Geschäftsführer des Jobcenters Delmenhorst. Allerdings unterliegt diese Finanzspritze einem Limit. Sie wird bloß bis zur Höhe der gewöhnlichen Arbeitslosengeld-II-Sätze, auch als Hartz IV bekannt, gewährt. Für einen Zuschuss, mit dem sich der gewohnte Lebensstandard bewahren lässt, besteht keine Möglichkeit.
 

Geringes Einkommen und größtmöglicher Arbeitsausfall erhöhen Wahrscheinlichkeit

In Wirklichkeit ist es unabdingbar, dass die Situation jeder Einzelperson einer individuellen Prüfung unterzogen wird. Anhand zweier Beispiele wird verdeutlicht, in welcher Größenordnung Unterstützung möglich sein kann.

Erhält ein alleinlebender und kinderloser Durchschnittsverdiener mit einem Einkommen von 2.300 Euro brutto bei 100 Prozent Arbeitsausfall 952 Euro netto KUG und muss er eine Warmmiete von 600 Euro bezahlen, dann stehen ihm rund 350 Euro vom Jobcenter zu. Wenn eine ebenfalls alleinlebende und kinderlose Person für den Mindestlohn und Vollzeit arbeitet, verdient sie rund 1.600 Euro brutto.

Bei 100 Prozent Kurzarbeit bleiben 715 Euro netto. Sollte die Warmmiete auch in diesem Fall 600 Euro betragen, stehen der Person rund 540 Euro vom Jobcenter zu. Je niedriger das reguläre Einkommen ist, je größer der Haushalt und je größer der Arbeitsausfall oder die Kurzarbeit sind, umso wahrscheinlicher ist es, dass vom Jobcenter Unterstützung geleistet werden kann.
 

47.000 Betriebe in Bremen und Niedersachsen befinden sich in Kurzarbeit

Während in Niedersachsen 41.400 Betriebe Kurzarbeit anmeldeten waren es im Land Bremen 5.600 Betriebe. Noch kann niemand Schätzungen darüber anstellen, wie viele Beschäftigte davon betroffen sein werden. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten, sofern sie kinderlos sind, 60 Prozent des entfallenden Nettoentgelts. Solche mit Kind auf Lohnsteuerkarte bekommen 67 Prozent ausgezahlt.
 
Bild: Das Jobcenter kann vor allem Geringverdienern bei Kurzarbeit oder Arbeitsausfällen unter die Arme greifen.

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