Behördlich geschlossene Delmenhorster Minigolfanlage dürfte öffnen

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Die Minigolfanlage in den Graftanlagen ist derzeit auf Anweisung der Stadt Delmenhorst geschlossen. Doch der Pächter würde gern öffnen – und darf es auch, wie die Niedersächsische Corona-Verordnung und mehrere Beispiele aus Niedersachsen belegen.

In Bad Zwischenahn, wo ebenfalls wie in Delmenhorst die Bundenotbremse gilt, ist die Minigolfanlage geöffnet, ebenfalls in Nettetal und Melle. In Delmenhorst wurde dem Betreiber die Öffnung jedoch untersagt. Doch das scheint nicht rechtskonform zu sein, wie DelmeNews-Recherchen zeigen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte am 16. April einer Klägerin aus Bad Zwischenahn Recht gegeben. Die Betreiberin einer Minigolfanlage hatte sich gegen die Schließungsanordnung vor allem mit dem Argument gewandt, dies sei eine vor dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Minigolfanlagen gegenüber sonstigen öffentlichen und privaten Sportanlagen – auf denen unter Einschränkung Sport zulässig ist. Minigolf würde ausschließlich im Freien gespielt und die Spieler könnten untereinander den Mindestabstand von 1,5 Metern ohne Weiteres einhalten.

Das Land hat die Verordnung angepasst

Der 13. Senat des OVGs folgte dieser Argumentation und sah einen Gleichheitsverstoß  verletzt und hat Minigolf als Sportart und die Anlagen somit als Sportanlagen eingestuft. „Infektiologisch relevante Unterschiede zu sonstigen Sportanlagen von solcher Art und solchem Ausmaß, die eine vollständige Schließung rechtfertigten, lägen nicht vor“, so das Gericht. Inzwischen hat die Landesregierung auf das Urteil reagiert und die Corona-Verordnung entsprechend angepasst. In der aktuellen Fassung sind unter § 10 Absatz 1 Nr. 5 Minigolfanlagen ausdrücklich erlaubt, wie Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter auf Nachfrage sagt.

Bundesnotbremse kein Hemmnis

Auch die ab einer Inzidenz von über 100 geltende Bundesnotbremse mache keinen Strich durch die Rechnung, so Dr. Seiter auf Nachfrage: „Laut Bundesnotbremse sind Sportstätten erlaubt, also der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung.“ Aufgrund der hohen Inzidenz sei der Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich.

So wird es, wie eingangs erwähnt, in Bad Zwischenahn praktiziert.

 

 

UPDATE vom 07. Mai 2021, 13 Uhr:

Der Betreiber Fathi Abbes hat die Minigolfanlage inzwischen geöffnet.

 

 

 

Foto oben: Minigolfanlagenbetreiber Fathi Abbes

 

Abstand ist problemlos möglich, wie die orangefarben gesprühten Wartepositionen auf dem Rasen zeigen.

 

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