Behindertenbeirat wird neu gewählt
Der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung in Delmenhorst wird am Mittwoch, 9. September, in der Zeit von 9 bis 13 Uhr im Multifunktionsraum des City-Centers (Eingang über die Mühlenstraße) neu gewählt. Dafür können sich Wahlberechtigte nun in das Wählerverzeichnis eintragen sowie Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.
Zudem gibt es die Möglichkeit, seine Stimme vom 8. August bis 8. September zu den allgemeinen Dienstzeiten im Wahlraum (Multifunktionsraum im City-Center) oder per Briefwahl abzugeben. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigung nachgewiesen wurde. Wer sich im Behindertenbeirat der Stadt engagiert, kann konkrete Anliegen einbringen und Projekte anstoßen. Die Mitglieder sind Teil eines Netzwerks, das sich regelmäßig austauscht und die Interessen von Menschen mit Behinderung in die politische Diskussion einbringt. „Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Behindertenbeirat schaffen wir eine Stadt, die für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen – zugänglich und lebenswert ist“, sagt Oberbürgermeisterin Petra Gerlach.
Wer kann gewählt werden?
Die Amtszeit des aktuellen Behindertenbeirats endet im September, sodass laut Satzung Neuwahlen erforderlich sind. An der Persönlichkeitswahl dürfen alle anerkannt behinderten Menschen teilnehmen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten ihren ersten Wohnsitz in Delmenhorst haben. Um die Wahlberechtigung nachzuweisen, muss man sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wer Kandidatinnen und Kandidaten für die Behindertenbeiratswahl vorschlagen möchte, kann sich schriftlich bis zum 15. Juli an den Wahlvorstand (Stadthaus II, Hans-Böckler-Platz 16, 27749 Delmenhorst) wenden. Wählbar sind Menschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und eine amtlich anerkannte Behinderung sowie seit wenigstens drei Monaten ihren Wohnsitz in Delmenhorst haben. Als Nachweis sind ein gültiger Personalausweis und der Schwerbehindertenausweis oder der versorgungsamtliche Feststellungsbescheid vorzulegen.
Bildquelle: Fotolia. Textquelle: Stadt Delmenhorst











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