Beerdigungseinbrüche nehmen zu: Wie Täter sich bei der Trauer bedienen

Eine geradezu perfide kriminelle Masche nimmt spätestens seit dem vergangenen Jahr wieder zu: Während Trauernde bei der Beerdigung von ihren verstorbenen Verwandten gerade noch Abschied genommen haben, erfolgt bei der Ankunft zu Hause der Schock. Einbrecher haben die Situation ausgenutzt, waren eingedrungen und haben Wertsachen mitgehen lassen. Für die Kriminellen ist das Szenario oftmals das unerwischte Paradies, zumal gerade im ländlichen Raum auch die Nachbarn mit der Familie zur Beerdigung gehen. Das Problem: Die Adresse der Trauernden wird häufig als Kondolenzanschrift veröffentlicht. 

Die Masche ist keinesfalls neu, wird aber immer wieder in die Aktualität gespült. Sogenannte „Beerdigungseinbrecher“ studieren offensichtlich Todesanzeigen und gleichen die darin benannten Adressen mit den Terminen für Trauerfeiern ab. Der kriminelle Jackpot ergibt sich daraus, dass die Familien zu den Terminen sicher nicht zu Hause sind. Zeugen gibt es darüber hinaus selten. Anschließende Ermittlungen sind schwierig und führen aufgrund der Professionalität der Täter allenfalls selten zum Erfolg.

Dringend wird sowohl von der Polizei als auch Sicherheitsdiensten empfohlen, bei der Aufschaltung der Traueranzeige statt der eigenen Adresse die des Bestattungsunternehmens anzugeben. Das ist entsprechend gesichert, in der Regel auch während des eigentlichen Termins personell besetzt und kann die Karten im Nachhinein an die trauernden Familien weiterleiten. Die Polizei und die gewerbliche Sicherheitsbranche raten, nachverfolgbare Daten nicht preiszugeben.

Gleichwohl ist Vorsicht im Bereich der Trauerfeier selbst – sei das in der Friedhofskapelle oder in den Räumlichkeiten des Bestatters – geboten. Unmittelbar während der Feier können Kriminelle sich nahezu vollständig sicher sein, dass niemand aus der Trauergemeinde den Raum verlässt. Sicherheitsdienste werden im Außenbereich aber in der Regel nur bei besonders prominenten Beerdigungen eingesetzt. Somit sind beispielsweise auf dem Areal geparkte Fahrzeuge in diesen für die Hinterbliebenen schweren Minuten und Stunden unbeobachtet, darin befindliche Wertsachen sind für Kriminelle eine äußerst leichte Beute.

Klar ist: Die „Beerdigungseinbrecher“ haben nicht nur dir Privatanschriften, sondern auch die der eigentlichen Beerdigung im Blick. Die Privatanschrift der betreffenden Familien kann aus der Traueranzeige herausgehalten werden, beispielsweise die der Kapelle, in der die Trauerfeier abgehalten wird, eher nicht. Vor diesem Hintergrund wird mit hoher Dringlichkeit darauf hingewiesen, keinerlei Wertsachen in den Fahrzeugen zu lassen und – soweit möglich – auch eine Person oder einen Security-Dienst mit der Bewachung des Parkplatzes zu beauftragen.

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