Bau an der Friedensstraße darf fortgesetzt werden – Gericht weist Antrag eines Anwohners zurück

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Seit gestern, 30. Juli, steht fest, dass die Arbeiten in der Friedensstraße wieder aufgenommen werden können. Vom Verwaltungsgericht Oldenburg wurde beschlossen, den Antrag eines Anliegers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Anfechtung der von der Stadt erteilten wasserrechtlicher Erlaubnis vom 29. Mai 2019 abzulehnen. Das gab die Pressesprecherin der Stadtwerkegruppe Britta Fengler kürzlich bekannt.
 
Ganz im Sinne der Stadtwerkegruppe sei es gewesen, dass dieser Antrag abgewiesen wurde. Verbunden damit können die Baumaßnahmen weitergeführt werden, wobei es jedoch zu einer Verzögerung kommen werde. Auf die zeitweilige Stilllegung der Baustelle sei es zurückzuführen, dass nun für den bevorstehenden Verbau mit Spundbohlen die Suche nach einem anderen Unternehmer erfolge, weil der Vorgänger seine Mitarbeiter und Geräte auf weiteren Baustellen eingesetzt habe.
 

Arbeiten können erst nach ein paar Wochen fortgeführt werden

Konsequenz dessen sei, dass es noch zwei bis drei Wochen dauern könne, bis es mit dem Bau vor Ort tatsächlich weitergehe. Obendrein sei aufgrund des Baustopps für die Öffentlichkeit ein finanzieller Schaden verursacht worden. Zwar sei die genaue Summe noch unbekannt, könne allerdings im ungünstigsten Fall deutlich über 200.000 Euro betragen.
 
Bild: Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied gestern, dass die Arbeiten an der Friedensstraße fortgesetzt werden dürfen.

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