Bäckern und Konditoren kommen Novemberhilfen auch zugute – Mittag informiert

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Aufgrund des seit 3. November bestehenden Shutdowns, der auch als „Lockdown light“ bezeichnet wird, wurden den dadurch geschlossenen Geschäften Novemberhilfen vom Bund zugesichert. Bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat sollen diesen erhalten. Seit kurzem steht fest, dass ebenfalls Bäckereien und Konditoreien die Novemberhilfen in Anspruch nehmen können. Das gab die hiesige Bundestagsabgeordnete (MdB) Susanne Mittag (SPD) bekannt.
 
Wenn Bäckereien und Konditoreien im Zuge des Shutdowns Einnahmeverluste im Café-Betrieb hinnehmen müssen, können diese Novemberhilfen geltend machen. „Die betroffenen Bäckereien sind hier vergleichbar mit Restaurants, die ebenso schließen müssen“, betont die Delmenhorster Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag. Anträge für die Novemberhilfen lassen sich seit vergangenen Mittwoch, 25. November, stellen.

Mehr Informationen sind über https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html in Erfahrung zu bringen. Für Rückfragen zu den Hilfen können sich Interessierte und Betroffene an Mittag per E-Mail an susanne.mittag@bundestag.de wenden.
 
Bild: Von den Novemberhilfen können nach Auskunft der SPD-Bundestagsabgeordneten Susanne Mittag auch Bäckereien und Konditoreien profitieren.

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