Auf der Nordwolle kommt eine Parkscheibenregelung zum Einsatz – Schutzmaßnahme für Anlieger
Damit Anwohner und Gewerbetreibende auf dem Nordwolle-Gelände weiterhin ausreichend Möglichkeiten zum Parken haben, führt die Stadtverwaltung für das komplette Areal eine Parkscheibenregelung ein. Ursächlich dafür ist die Sorge, dass Dauerparker von der als Parkplatz gebrauchten privaten Fläche an der Lahusenstraße auf andere Alternativen wechseln. Für das Parken auf der genannten Fläche besteht seit kurzer Zeit nämlich eine Kostenpflicht.
Nach Angaben des zuständigen städtischen Fachdienstes Verkehr wird die neue Regelung mit Verzögerung Wirksamkeit erlangen, weil die Stadtverwaltung vom Dienstleister des Flächeneigentümers nicht über den Einführungstermin der privaten Gebühr in Kenntnis gesetzt wurde. Es liegt im Bereich des Möglichen, dass Parkgebühren auf der zentralen Fläche zu kassieren, Dauerparker dazu veranlasst, sich auf die nahegelegenen Wohnbereiche zu verlagern.
Montag bis Freitag wird von 8 bis 18 Uhr eine Parkscheibe benötigt
Mit der Neuerung beabsichtigt die Stadtverwaltung, vor allem Anwohner sowie Gewerbetreibende und andere Dienstleister davor zu bewahren. Ferner muss gewährleistet bleiben, dass für Besucher und Kunden zeitweilig die Gelegenheit besteht, auf der Nordwolle parken zu können.
Eingerichtet wird eine Zone mit Parkscheibenregelung auf dem ganzen Gelände, beginnend bei den Zufahrten Fabrikhof von der Nordwollestraße aus, Lahusenstraße West und Ost von der Nordenhamer Straße aus sowie Otto-Jenzok-Straße und Merinostraße vom rückwärtigen Parkplatz des Veranstaltungszentrums com.media aus. Unter Verwendung einer Parkscheibe kann dort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr für zwei Stunden geparkt werden.
Während der Übergangsphase werden keine Strafzettel verteilt
Sowohl am Wochenende als auch in den Randzeiten unter Woche wird auf die Parkscheibenregelung verzichtet. Zu diesen Zeiten herrscht ein geringerer Bedarf, weshalb es sonst zulasten der Anwohner gehen würde. Überwacht wird die Zone, nachdem die Parkscheibenregelung verfügt wurde, stichprobenartig von der Parkraumüberwachung der Stadt. In einem Übergangszeitraum werden vorerst bloß Verwarnungen erteilt, die keinen Kosten nach sich ziehen.
Beispielbild: Um sicherzustellen, dass Anwohner, Gewerbetreibende und Besucher noch genügend Parkplätze auf der Nordwolle finden, darf dort zu bestimmten Zeiten nur mit Parkscheibe geparkt werden. Bildquelle: Fotolia
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