Anmeldung zum neuen Schuljahr ab 15. August an der BBS II – Drei Dokumente mitbringen

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Für neue Auszubildende fängt das nächste Schuljahr am 15. August an der Berufsbildenden Schule (BBS II) an. Bereits um 8 Uhr müssen dort Schüler erscheinen, die eine Ausbildung in gewerblich-technischer Fachrichtung angehen. Selbst wenn die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt einsetzt, ist das der verbindliche Termin für die Einschulung.
 
Zur Einschulung sollten die Auszubildenden nicht vergessen, folgende drei Dokumente vorzulegen: das letzte Schulzeugnis, entweder im Original oder als Kopie, eine Kopie des Ausbildungsvertrags und sowie eine weitere vom Personalausweis. Des Weiteren sollten sie die Anschrift des Ausbildungsbetriebes und Schreibzeug dabei haben.
 

Einschulungstermin kann bei schulischen Ausbildungen abweichen

Schüler, die nach Ende des letzten Schuljahres von allgemeinbildenden Schulen abgehen, bevor sie die zwölf Jahre dauernde Schulpflicht erfüllen, bleiben vom Grundsatz her im berufsbildenden Schulwesen schulpflichtig. Entsprechend sind ebenfalls sämtliche Schüler, die weder über eine Ausbildung noch eine Zusage einer beruflichen Vollzeitschule verfügen, dazu verpflichtet, sich am 15. August zur genannten Zeit in der Kerschensteiner Schule zu melden.
Wer hingegen von einer beruflichen Vollzeitschule aufgenommen wird, muss sich nach dem in der Aufnahmezusage angegebenen Einschulungstermin richten.
 
Bild: Das neue Schuljahr an der BBS II beginnt für neue Auszubildende mit der Einschulung am 15. August.

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