Anmeldung der Schulanfänger in Hude

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027 steht an. Grund für den frühen Termin sind die durch das Land Niedersachsen vorgeschriebenen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung.

Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 30.09.2026 das 6. Lebensjahr vollenden – alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden von der jeweils zuständigen Grundschule persönlich angeschrieben, sofern sie im Januar 2025 in Hude gemeldet waren. Für die Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes (Familienstammbuch), der Original-Impfausweis zum Nachweis der Masern-Impfung sowie die von der Schule übersandten Unterlagen erforderlich.

Sonderfälle

Soll die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages in Anspruch genommen werden, kann man mit einem formlosen Schreiben mitteilen, dass der Schulbesuch des Kindes um ein Jahr verschoben werden soll – es muss am 1. Mai vor der Einschulung der Grundschule vorliegen. Die Schuleingangsuntersuchung bleibt allerdings auch für Kinder, deren Einschulung verschoben wurde, verpflichtend. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die nach dem 01.02.2025 mit einem schulpflichtigen Kind zugezogen sind oder ein für das Schuljahr 2025/2026 zurückgestelltes Kind erneut anmelden wollen, setzen sich bitte mit der jeweiligen Schule in Verbindung. Wer
sein noch nicht schulpflichtiges Kind für das Schuljahr 2026/2027 anzumelden („Kann-Kinder“), wird gebeten, sich ab Februar 2026 mit der Schule in Verbindung zu setzen.

Bildquelle: Fotolia

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