Anklage wegen des Brandanschlags auf das Rathaus

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Der Brandanschlag auf das Rathaus kommt vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen einen 31-jährigen Delmenhorster Anklage wegen Brandstiftung beim Amtsgericht Delmenhorst (Schöffengericht) erhoben. Im Falle einer Verurteilung hat der Angeschuldigte mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu rechnen.

Dem Mann wird vorgeworfen, er habe am 23.03.2021 eine mit Benzin befüllte Flasche, die er zuvor mit einem Stofflappen als Lunte versehen hatte (ein sogenanntes „Molotowcocktail“), entzündet und durch ein geschlossenes Fenster im Erdgeschoss des Delmenhorster Rathauses geworfen. Damit wollte er ein Zeichen gegen die von ihm als unverhältnismäßig empfundenen Corona-Maßnahmen setzen. In Folge des Anschlags sind ein vor dem Fenster stehender Schreibtisch und der im Raum befindliche Teppich in Brand geraten. Sodann habe der Angeschuldigte vier weitere Molotowcocktails durch das Fenster geworfen, um die Brandentwicklung zu beschleunigen. Nachdem er von einem Zeugen bei der Tat beobachtet worden war, habe der Angeschuldigte noch einen letzten Brandsatz in das Gebäude geworfen.

Insgesamt sechs Moltowcocktails

Beim Eintreffen der Feuerwehr kurze Zeit später befanden sich der Angeschuldigte und der Zeuge noch am Tatort. Die Feuerwehr konnte ein Ausbreiten des Brandes auf andere Gebäudeteile verhindern, doch ohne die Löscharbeiten hätte Gefahr für die in der Hausmeisterwohnung im Obergeschoss lebenden Menschen bestanden. Der Sachschaden am Gebäude beträgt etwa 200.000 Euro. Das Amtsgericht Delmenhorst hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den derzeit noch in Untersuchungshaft befindlichen Angeschuldigten noch nicht entschieden.

Bild: Die Nacht des Brandanschlags am 23. März des Jahres Bildquelle: Nonstop News

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