An jedem der ersten sieben Schultage sind Selbsttests nötig – Land gibt Hygieneauflagen vor

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Mit Ausnahme der Erstklässler, die erst am Samstag, 4. September eingeschult werden, beginnt das neue Schuljahr am morgigen Donnerstag, 2. September. Unterricht wird somit in Kürze für circa 11.500 Schüler in Delmenhorst zuteil. Für zusätzliche Anspannung sorgen neue Corona-Hygienevorgaben des Landes Niedersachsen zur Sicherstellung des Schutzes sämtlicher Personen, die in Schulen beschäftigt sind. Darüber informiert die Stadtverwaltung.
 
Vorgeschrieben ist, dass sich alle Betroffenen täglich während der ersten sieben Schultage daheim einem Selbsttest unterziehen. Im Anschluss sind wöchentlich drei Tests zu Hause obligatorisch. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss dem nicht nachkommen. Bereitgestellt werden die Tests vom Land Niedersachsen und in den Schulen ausgehändigt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist in sämtlichen Schulformen innerhalb der Gebäude sowie beim Unterricht am Sitzplatz verpflichtend.
 

Es gibt Pausen zum Abnehmen von Masken

Schüler ab einem Alter von 14 Jahren müssen eine medizinische Maske aufsetzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist diese ist ebenfalls zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände. Keine Maske aufhaben müssen Kinder, die jünger als sechs Jahre alt sind, sowie Personen, die beeinträchtigt sind.

Letztgenannte müssen das in Form eines ärztlichen Attestes oder einer amtlichen Bescheinigung nachweisen. Zwischendurch werden in jeglichen Jahrgängen selbstverständlich Maskenpausen eingelegt, etwa zum Essen und Trinken oder in den Lüftungspausen. Des Weiteren darf Kindern im Schulkindergarten, Schulanfängern, Schülern der Eingangsstufe an Grundschulen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Unterstützungsbedarfen zeitweilig das Absetzen der MNB gewährt werden.
 

Gesundheitsamt kann im Falle einer Infektion schulspezifische Vorkehrungen treffen

Unverändert haben nach wie vor sowohl die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen und Lüften) als auch die generellen coronabedingten Hygieneregeln, die auf dem Rahmenhygieneplan basieren, Bestand. Falls an einer Schule eine Corona-Infektion auftritt, ist es für das Gesundheitsamt möglich, Infektionsschutzmaßnahmen oder Quarantäneanordnungen in Bezug auf die Schule zu verhängen.

3G-Regel betrifft auch Einschulungsfeiern

Seitens des städtischen Fachdienstes Schule und Sport wird der Hinweis erteilt, dass bei den anstehenden Einschulungsfeiern die 3G-Regel ebenfalls Gültigkeit besitzt. Mehr Informationen zum Schulstart lassen sich auf der städtischen Internetseite www.delmenhorst.de, den Internetseiten der jeweiligen Schulen und des Kultusministeriums des Landes Niedersachsen über www.mk.niedersachsen.de/startseite in Erfahrung bringen.
 
Beispielbild: Für den Schulanfang hat das Land Niedersachsen neue Corona-Hygienevorgaben aufgestellt. Bildquelle: Adobe Stock

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