Allgemeinverfügung ordnet Mund-Nasen-Schutz auf Wochenmarkt an – Pflicht gilt auch beim Durchqueren
Wegen der aktuell steigenden Infektionszahlen, die dazu geführt haben, dass Delmenhorst ein Corona-Risikogebiet ist, erließ die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus. Diese besitzt seit heute (9. Oktober) Gültigkeit. Vorgeschrieben wird darin, dass Besucher, die sich auf Wochenmärkten aufhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben. Auch Personen, die, ohne etwas kaufen zu wollen, über das Marktgelände gehen, müssen sich daran halten.
Kinder unter sechs Jahren sind nicht an die Maskenpflicht gebunden. Gleiches gilt für Personen, denen eine Befreiung vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen beziehungsweise medizinischen Gründen ausgestellt wurde. In diesem Fall ist es erforderlich, dass der entsprechende Nachweis vorgezeigt werden kann.
Bild: Mit einer Allgemeinverfügung schreibt die Stadtverwaltung das Tragen von Masken auf den Wochenmärkten vor, selbst wenn diese ohne Kaufabsicht passiert werden.Bildquelle: Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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