Abfolge beim Verdacht auf eine Corona-Infektion beachten – Hausarzt bleibt erster Ansprechpartner

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Wenn der Verdacht besteht, dass sich jemand am Coronavirus (COVID-19) angesteckt hat, dann stellen sich noch immer einige Bürger die Frage, an wen sie sich wenden sollen. Sowohl dazu als auch zum Ablauf in der weiteren Folge wird hiermit ein kleiner Überblick gegeben. Dieser basiert auf den Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und den Angaben der Stadtverwaltung zur Funktionsweise des regionalen Diagnostik-Zentrums, die gestern, 11. März, erfolgten.
 
Als Anzeichen für eine Corona-Infektion gelten nach dem BMG grippeähnliche Symptome, wozu Erschöpfung, Fieber, trockener Husten und Schnupfen zählen. Des Weiteren traten in einigen Fällen noch die folgenden Beschwerden auf: Atemprobleme, Durchfall, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost sowie Übelkeit. Ein begründeter Verdacht hängt nicht nur von den geschilderten Symptomen ab.
 

Hausarzt wird zuerst in Kenntnis gesetzt

Der Aufenthalt in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet oder in Regionen, wo es bereits COVID-19-Fälle gibt, kann ein weiterer Faktor sein. Gleiches trifft auf den Umstand zu, dass jemand im persönlichen Kontakt zu einer Person stand, die nachweisbar den Erreger SARS-CoV-2 in sich trug.

Im letztgenannten Fall werden betroffene Personen dazu angehalten, zu Hause zu bleiben sowie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) und ihrem Hausarzt zu melden. Alternativ sollten sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 anrufen.

Wer sich in einem der Risikogebiete oder einer vom Coronavirus betroffenen Region befand, sollte im Anschluss an die Reise möglichst daheim bleiben und auf unnötige Kontakte verzichten. Falls sich im Zeitraum von zwei Wochen Symptome bemerkbar werden, sollten sich Betroffene mit dem Hausarzt in Verbindung setzen und diesen nach telefonischer Anmeldung aufsuchen.
 

Regeln für Urlauber in Risikogebieten

Reisende aus dem Iran, Italien, Japan und Südkorea müssen Angaben zu ihrer Erreichbarkeit für die kommenden 30 Tage tätigen. Zusätzlich ist für Reisende aus China eine erweiterte Selbstauskunft erforderlich.

Mit ihrer von heute (12. März) an gültigen Allgemeinverfügung geht die Stadtverwaltung einen Schritt weiter. Den Reiserückkehrern aus Risikogebieten und stark betroffenen Regionen wird ab dem Tag ihrer Ankunft ein 14-tägiges Besuchsverbot Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe auferlegt.
 

Für eine Probeentnahme werden Personen ins Diagnostik-Zentrum einbestellt

Mit Blick auf das regionale Diagnostik-Zentrum, das morgen, 13. März, an der Delme den Betrieb aufnimmt, bleibt es dabei, dass Patienten, die Symptome haben und glauben infiziert zu sein, sich weiterhin zunächst bei ihrem Hausarzt melden. Sofern der Verdacht begründet erscheint, weist der sie an, zu Hause zu verweilen, und leitet sie ans Diagnostik-Zentrum weiter.

Per Fax werden der Überweisungs- und Laborschein zugesendet. Schließlich werden Patienten telefonisch kontaktiert und zu einem bestimmten Termin herbeizitiert. Nach einer Kontrolle der Personalien im Vorzimmer, nimmt der Arzt in einem anderen Zimmer ein Abstrich. Im Anschluss können Patienten wieder gehen.

Sobald das Ergebnis des Tests im Labor feststeht, wird der Hausarzt über den Befund informiert, der diesen den Patienten mitteilt. Bestätigt sich der Verdacht, ordnet er an, dass die Erkrankten zu Hause zu bleiben, und gibt ihnen Vorgaben, an die sie sich richten sollen. Abschließend setzt der Hausarzt das NLGA über die nachgewiesenen Corona-Fälle in Kenntnis.
 

Behörden liefern Vielfalt an Informationen

Vom RKI werden die offiziell bestätigten Fallzahlen der Infektionen in Deutschland und weltweit aufgelistet. Auch Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum Coronavirus werden von der Einrichtung zur Verfügung gestellt.
Gemeinsam mit dem BMG gibt das RKI auch noch Informationen für Reisende in mehreren Sprachen an die Hand.

Das Auswärtige Amt (AA) bietet ebenso Informationen für Reisende. Mit Antworten zu oft gestellten Fragen zum Coronavirus wartet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf. Über durch das Coronavirus bedingte wirtschaftliche Auswirkungen informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden arbeitsrechtliche Auswirkungen geschildert. Zusätzlich hält das BMG Informationen zum Coronavirus in leichter Sprache bereit. Folgende Hotlines informieren bundesweit zum Thema Coronavirus:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland – 0800 011 77 22
Das Bürgertelefon des BMG – 030 346 465 100
Die Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung – Behördennummer 115 (www.115.de)
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte – Fax: 030 / 340 60 66 – 07 – E-Mail: info.deaf@bmg.bund(dot)de und info.gehoerlos@bmg.bund(dot)de
Gebärdentelefon (Videotelefonie) – https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
 

Hygieneregeln beugen gegen eine Infektion vor

Zur Vorbeugung gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus sind dieselben Verhaltensweisen wie zum Schutz vor Grippeviren zu beachten. Sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen, Distanz zu erkrankten Personen zu bewahren und beim Husten und Niesen bestimmte Regeln einzuhalten, sind die wirksamsten Schutzmaßnahmen im Alltag.

Wer hustet oder niest, sollte einen Meter Abstand von anderen Personen halten und sich von ihnen wegdrehen. Bestenfalls wird in ein Einwegtaschentuch genießt, von dem auch bloß einmal Gebrauch gemacht und danach umgehend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgt werden sollte.

Falls ein Stofftaschentuch verwendet wird, sollte es nach der Nutzung bei 60 Grad Celsius gewaschen werden. Hat jemand gerade kein Taschentuch parat, dann sollte diejenige Person in die Armbeuge husten oder niesen und sich dabei von anderen Leuten abwenden. Infolge des Hustens, Niesens oder Naseputzens sind die Hände zu waschen.
 

Kontakte sind auf ein Minimum herunterzufahren

Ferner ist auf das Händeschütteln zu verzichten. Gleiches gilt nach Möglichkeit für Reisen und Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten können, sollten diese Gelegenheit wahrnehmen. Grundsätzlich sind sämtliche Kontakte zu verringern und von Teilnahmen an Veranstaltungen mit über 1.000 Menschen abzusehen. Eine Impfung gegen Pneumokokken wird Bürgern empfohlen, die das Alter von 60 Jahren überschritten haben.
 
Bild: Wenn jemand glaubt, am Coronavirus erkrankt zu sein, dann sollte diejenige Person wissen, was zu tun ist.

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