Ab Samstag sind Besuche am JHD mit komplettem Impfschutz oder bei Genesung leichter möglich

Teilweise wird die Besuchsregelung im Josef-Hospital Delmenhorst (JHD), Wildeshauser Straße 92, vom morgigen Samstag, 29. Mai, an gelockert. Für einige Personengruppen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, wird das generelle Besuchsverbot aufgehoben. Die betreffenden Menschen benötigen dann noch nicht einmal mehr einen Antigen-Schnelltest, um das Krankenhaus betreten zu dürfen. Mehr als einen Besucher kann ein Patient nicht empfangen.
 
Erleichtert wird der Zugang Personen, die über den vollständigen Impfschutz mit einem der in der Europäischen Union (EU) zugelassen Impfstoffe (AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Johnson & Johnson, Moderna) verfügen. Gleiches gilt für Genesene mit einer Impfdosis der genannten Impfstoffe, die mindestens 15 Tage zurückliegt. Außer im Fall des Impfstoffs von Johnson & Johnson, der nur einmal injiziert wird, kann das JHD 15 Tage nach der Zweitimpfung besucht werden. Mit Johnson & Johnson müssen auch 15 Tage nach der Impfung vergangen sein.
 

Besucher müssen Impfschutz oder Genesung nachweisen

Des Weiteren dürfen die Besucher selbstverständlich keine Symptome auf eine Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Wer den kompletten Impfschutz innehat, muss das für den Besuch im Krankenhaus mit dem Impfpass und einem Ausweisdokument, also dem Personalausweis oder Reisepass, belegen.

Zusätzlich haben Personen, die genesen sind und einmal geimpft wurden, ihren letzten positiven PCR-Test oder den Quarantänenachweis vorzulegen. Von 11 bis 16 Uhr ist jeden Tag Besuchszeit. Prinzipiell wird lediglich ein Besucher pro Patient zugelassen. Alle eingeführten Maßnahmen des Hygienekonzepts, darunter die AHA-Regeln, haben nach wie vor Bestand und müssen daher streng befolgt werden. Es hat bereits Ausnahmen vom Besuchsverbot gegeben.
 

Keine Auswirkungen auf Ausnahmefälle vom Besuchsverbot

Diese bleiben auch künftig bestehen, wobei sich die Personen in diesen Fällen einem Antigen-Schnelltest unterziehen müssen. Betroffen sind davon Angehörige von lebensgefährlich erkrankten Patienten, von Patienten der Palliativstation, Begleitpersonen einer Schwangeren bei der Geburt, Väter, die ihr Neugeborenes und ihre Partnerin besuchen, Eltern oder enge Bezugspersonen kranker Kinder, Begleitpersonen älterer, gebrechlicher, seh- oder gehbehinderter oder dementer Patienten, Dolmetscher sowie gerichtlich bestellte Betreuer.
 
Bild: Für Besuche im JHD wird vollständig Geimpften und Genesenen mit einer Impfung ab Samstag wieder Einlass gewährt.

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