Ab Freitag können Tierheime bis zu 7.500 Euro an Corona-Hilfen beantragen – Mittag engagierte sich dafür

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Unter der Corona-Pandemie haben auch Tierheime sehr stark zu leiden und sind daher auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Für sie besteht in Kürze, nämlich vom kommenden Freitag, 23. April, an die Möglichkeit, auf ein Bundesprogramm zur Bewilligung von Corona-Hilfen zurückzugreifen. Eine Summe von fünf Millionen Euro wird bereitgestellt. Anteil daran hat auch die hiesige Bundestagsabgeordnete (MdB) Susanne Mittag (SPD), die nun darauf aufmerksam machte.
 
„Ich freue mich sehr, dass wir den engagierten Betreibern und Unterstützern von Tierheimen, wie die in der Wesermarsch, in Delmenhorst oder auch im Landkreis Oldenburg mit der finanziellen Förderung zeigen können, dass wir ihren Beitrag für den Tierschutz und letztendlich auch für die Menschen wertschätzen“, bekundet Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag. Nach eigener Aussage hatte sie schon zuvor Kontakt zu den Tierheimen in ihrem Wahlkreis aufgenommen und diesen Bescheid gegeben, dass Fördergelder demnächst erhältlich sein werden.
 

Verluste müssen bei mindestens 7.500 Euro liegen

Diese wurden schon Ende des vergangenen Jahres im Bundeshalt festgelegt. Laut der tierschutzpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion haben sämtliche in Deutschland betriebenen privatrechtlich strukturierten Träger von Tierheimen oder vergleichbaren Einrichtungen, die gemeinnützig arbeiten sowie einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes aufweisen, das Recht, Corona-Hilfen zu beantragen.

Einbußen oder zusätzliche Kosten bei der Bewirtschaftung von Tierheimen, die durch die Corona-Pandemie bedingt sind, lassen sich bald mithilfe eines Betriebskostenzuschusses im Wert von maximal 7.500 Euro abmildern. Vorausgesetzt wird, dass die Finanzierungsdefizite gegenüber dem Vorjahreszeitraum wenigstens 7.500 Euro betragen und während der Zeitspanne zwischen dem 1. April 2020 und 31. März 2021 aufgekommen sind.
 

Anträge werden elektronisch abgewickelt und sind für vier Wochen möglich

Auf der Webseite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über http://www.bmu.de/GE943 kann die Förderrichtlinie nachgelesen werden. Beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) sind Anträge oder andere notwendige Formulare mitsamt den Unterlagen nur online über https://ptoutline.eu/app/tierheime abzugeben. Erst am Freitag wird diese Internetseite freigeschaltet und steht dann insgesamt vier Wochen lang zur Verfügung.
 

Tierheime haben in Corona-Zeiten mit zusätzlichen Probleme zu kämpfen

„Tierheime stehen in der Corona-Krise vor ganz besonderen Herausforderungen. Viele, insbesondere von gemeinnützigen Vereinen betriebene Tierheime, können auf keine großen finanziellen Puffer zurückgreifen. Die Vermittlungstätigkeit von Tieren ist stark eingeschränkt, alle saisonalen Veranstaltungen, die zum Teil einen Großteil der Einnahmen erbrachten und mit denen die Vereine fest kalkuliert hatten, sind abgesagt“, ist sich Mittag bewusst.

Sie ergänzt: „Dazu kommen teilweise schon erhöhte Aufnahmen durch pandemiebedingte Anschaffungen von Tieren, mit denen die Besitzer überfordert sind. Viele ehrenamtliche Helfer, vor allem Ältere, können sich coronabedingt nicht mehr so einbringen wie vorher.“

Mittag sagt: „Ich habe mich mit der SPD deshalb Ende 2020 in den Haushaltsberatungen dafür eingesetzt, dass die Tierheime finanzielle Unterstützung in Höhe von fünf Millionen Euro erhalten, um die coronabedingte Ausnahmesituation überstehen zu können und ihre Arbeit für den Tierschutz fortzusetzen.“
 
Bild: Die Delmenhorster Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag zeigt sich als tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion darüber erfreut, dass Tierheime ab Freitag Corona-Hilfen in Anspruch nehmen dürfen. Bildquelle: Bildstelle des Bundestages, Inga Haar

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