Kein einziger veröffentlichungspflichtiger Lebensmittelverstoß bei 380 Betriebskontrollen in Delmenhorst – unglaublich gut oder kaum zu glauben?

Rund 380 Betriebskontrollen hat die Lebensmittelaufsicht der Stadt Delmenhorst nach eigenen Angaben im Jahr 2023 in Delmenhorster Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben durchgeführt. Dabei soll es keinen einzigen veröffentlichungspflichtigen Verstoß gegeben haben. Auch in diesem Jahr gab es laut Stadtverwaltung bislang keine Mängel, die im Rahmen des entsprechenden Gesetzes veröffentlicht werden müssten. Arbeiten also alle Betriebe überaus vorbildlich oder wurde hier etwas übersehen? DelmeNews hatte bereits  am 28. März über dieses Thema berichtet: Laut Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind die zuständigen Kontrollbehörden verpflichtet, die Öffentlichkeit über bestimmte Verstöße im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts zu informieren. Dies dient der Transparenz für Verbraucher. Ab 350 Euro Bußgeld besteht Meldepflicht Das bedeutet, wenn gegen die Einhaltung hygienischer Anforderungen in…
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