WikipediaSoVD Oldenburg/Delmenhorst: Pauschbetrag und Kfz-Hilfe für Menschen mit Behinderung
Durch eine Behinderung fallen für betroffene Menschen im Alltag zum Beispiel durch Medikamente, Physiotherapie oder den behindertengerechten Umbau eines Autos oft zusätzliche Kosten an. Finanziell entlasten können hier in Form einer Steuererleichterung beziehungsweise eines Zuschusses der Behinderten-Pauschbetrag und die sogenannte Kfz-Hilfe.
Steuerliche Entlastung und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben: Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung durch den Behinderten-Pauschbetrag und die Kfz-Hilfe bei behinderungsbedingten Kosten entlastet werden. Ersterer ist ein jährlicher Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt.
„Schon ab einem Grad der Behinderung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten pro Jahr 384 Euro. Bei einem Grad der Behinderung von 100 sind es 2.840…





Symbolbild Polizei / DelmeNews
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