2G-plus-Regel ab Mittwoch in Delmenhorst – Änderungen in Gastronomie und Freizeit

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Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, wechselt Delmenhorst in die Warnstufe 2 des niedersächsischen Warnstufenkonzepts, das in der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vorgegeben ist. Das bedeutet, dass in vielen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens die 2G-plus-Regel gilt.

Ab Mittwoch dürfen nur noch geimpfte oder genesene Menschen, die einen aktuellen Corona-Testnachweis vorlegen können, Zutritt zu Räumen oder Veranstaltungen bekommen. Zudem sind dort im Innenbereich FFP2-Masken zu tragen. Einfache medizinische Masken sind dann nicht mehr ausreichend.

Gastronomie, Weihnachtsmarkt, Hotels, Kultur und Sport betroffen – Einzelhandel ausgenommen

 Von 2G-plus betroffen sind zum Beispiel Gastronomiebetriebe im Innenbereich (draußen gilt 2G), Diskotheken, der Weihnachtsmarkt, Hotels, die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie alle körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseur). In allen Innenbereichen der genannten Sparten müssen FFP2-Masken getragen werden, einfache medizinische Masken (OP-Masken) reichen nicht mehr. Für den Einzelhandel gilt die 2G-Plus-Regelung und die FFP2-Maskenpflicht derweil nicht.

Selbsttest zuhause als Nachweis nicht zulässig –

Testzentrum, Arbeitgeber oder Vor-Ort-Test als Option

Ein zuhause durchgeführter Corona-Selbsttest ist als Nachweis nicht ausreichend, Gültigkeit haben Tests (nicht älter als 24 Stunden) eines Testzentrums. Alternativ können laut Verordnung auch die Bescheinigung des Arbeitgebers über eine am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestung verwendet werden. „Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten“, heißt es auf der Seite des Landes Niedersachsen zum Thema Testen.

Tests in Testzentren kostenlos – Überprüfung der Anzahl entfällt

Die benötigten Tests (PoC-Antigentest/Schnellnicht älter als 24 Stunden) sind in den Testzentren kostenlos erhältlich. Auf der Seite des Landes Niedersachsen heißt es wörtlich zum Thema: „Dürfen die Teststellen trotz der jetzt wieder kostenlosen Tests noch Geld verlangen? Nein. Kostenpflichtige Antigenschnell-Tests für Bürgerinnen und Bürger entfallen in den Testzentren und beauftragten Teststellen sowie in den zur Bürgertestung gemeldeten Arztpraxen und Apotheken. Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der Verfügbarkeit Anspruch auf mindestens eine Testung wöchentlich. Eine Kontrolle über die Häufigkeit ist nicht nötig und daher auch nicht vorgesehen.“ Anders ausgedrückt: Es überprüft laut Verordnung niemand, wie oft man zum Testen erschienen ist.  Eine Liste mit Testzentren in Delmenhorst gibt es am Ende des Artikels. Ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) ist ebenfalls als Nachweis gültig.

Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt

Auf dem Delmenhorster Wochenmarkt gilt ab Mittwoch wieder eine Maskenpflicht (FFP2 nicht vorgeschrieben).

Hospitalisierung und Neuinfektionen als Auslöser

Hintergrund für den Wechsel in die nächste Warnstufe sind die hohen Werte beim sogenannten Leitindikator „Hospitalisierung“ in Niedersachsen und beim Indikator „Neuinfizierte“ in der Stadt Delmenhorst. Die Hospitalisierungsinzidenz in Niedersachsen hat an diesem Montag, 29. November, den fünften Werktag in Folge den Grenzwert von sechs überschritten. Da auch die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen in der Stadt Delmenhorst im gleichen Zeitraum konstant über dem Wert von 100 lag (Stand Dienstag: 247,7), gelten ab Mittwoch in Delmenhorst die strengeren Corona-Maßnahmen der Warnstufe 2.

Corona-Bürgertelefon eingerichtet

Die Stadtverwaltung hat ein Corona-Bürgertelefon eingerichtet. Unter der Nummer (04221) 99-2271 werden montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr Fragen rund um die Pandemie und deren Eindämmung beantwortet.

Weiterführende Infos zum Thema:

Land Niedersachsen:  www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung/covid-19-testung-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-198180.html#test_ag

 

Stadt Delmenhorst:  www.delmenhorst.de/coronavirus

 

 

Corona-Testzentren in Delmenhorst (Quelle: Stadt Delmenhorst):

 

 

DRK-Testzentrum Graftwiesen

Am Stadtbad
27753 Delmenhorst
Telefon: (04221) 9842666

Termin buchen unter: delmenhorst-wird-getestet.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr und 16 bis 20 Uhr
Sonnabend: 9 bis 17 Uhr
Sonntag: 10 bis 14 Uhr

 

 

DRK-Testzentrum Zurbrüggen

Zurbrüggen-Center in Hasport
Seestraße 7
27755 Delmenhorst
Telefon: (04221) 9842666

Termin buchen unter: delmenhorst-wird-getestet.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.30 bis 14 Uhr und 16 bis 20 Uhr
Sonnabend: 9 bis 17 Uhr

 

 

Testzentrum Vitaminpunkt

Am Donneresch 33
27751 Delmenhorst

Keine Terminvereinbarung nötig

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9.30 bis 18 Uhr
Sonnabend: 10 bis 16 Uhr

 

 

Testzentrum DEL-Test

Taxenzentrale-Gelände
Schanzenstraße 32
27753 Delmenhorst
E-Mail: infodel-testde

Termin buchen unter: www.del-test.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7 bis 19 Uhr
Sonnabend und Sonntag: 9 bis 19 Uhr

 

 

Testzentrum EcoCare

Bremer Straße 106
27751 Delmenhorst

Termin buchen unter: buergertest.ecocare.center oder über die EcoCare-App im App-Store (iOS)

Öffnungszeiten:
Montag bis Sonnabend: 9 bis 19 Uhr

 

Schnelltests in Arztpraxen

Außer in den Testzentren sind Corona-Schnelltests auch an verschiedenen anderen Stellen möglich, unter anderem in einigen Arztpraxen und Apotheken.

Welche Arztpraxen Corona-Schnelltests anbieten, können Interessierte unter www.arztauskunft-niedersachsen.de sehen. In der Suchmaske können der Ort sowie im Feld „Besonderheiten“ die Option „Corona-Schnelltest“ (etwas scrollen) ausgewählt werden.

 

 

 

 

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