Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Stadt Delmenhorst entsprechend den Vorgaben des Landes Niedersachsen am heutigen Dienstag, 17. März 2020, weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, gilt die Allgemeinverfügung ab sofort und vorerst bis zum 18. April, eine Verlängerung sei aber möglich.
Zahlreiche Einrichtungen und Geschäfte geschlossen
Demnach gilt nun Folgendes: Zum Schutz der Bevölkerung werden zahlreiche Einrichtungen und Geschäfte geschlossen. Auch Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausdrücklich von den Schließungen ausgenommen sind jedoch Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs, darunter der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Großhandel…