2. Tag im Högelprozess – Unschuldsvermutung und Erinnerungslücken

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Am 2. Prozesstag (21.11.2018) im Prozess gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel wurde damit begonnen, die konkreten Tatvorwürfe vorzutragen. Niels Högel hatte im Vorfeld eine Datei mit toxikologischen Berichten sowie Kurvenbildern zu Krankheitsverläufen der Patienten erhalten, deren Tod ihm zur Last gelegt wird, um seinem Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen.
Auf 26 der insgesamt 100 Taten wurde im Laufe des zweiten Verhandlungstages genauer eingegangen.Die Aufgabe des Angeklagten bestand darin, eine klare Aussage darüber zu tätigen, ob er sich an den jeweiligen Patienten,  die Krankheitsgeschichte sowie eine Manipulation seinerseits erinnern könne. Zuvor erinnerte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann alle Anwesenden daran, dass, wie zu Beginn eines jeden Prozesses, die Unschuldsvermutung gilt, bis das Gericht das Gegenteil als bewiesen ansieht.
Bührmann zur Unschuldsvermutung: „Wir beginnen bei Null.“
“Wir beginnen bei Null, wenn es um die Unschuldsvermutung geht. In dubio pro reo.“ Im gleichen Atemzug sprach er sein Verständnis für die Nebenkläger und Verbliebenen aus, die „hochemotional beteiligt hier sitzen“. Sie bat er um Verständnis für die Vorgehensweise des Gerichts. „Wenn wir alle aufgrund unserer vorgefertigten Meinung agieren würden, wäre der Prozess hinfällig.“ Ziel sei es, den Täter für jeden Fall, der sich als bewiesen herausstellt, verurteilen zu können. „Stellen Sie sich Justitia, die Göttin des Rechts, mit ihren beiden Waagschalen vor. Auf der einen sind die be-,  auf der anderen die entlastenden Mittel.“  Das Wort an Högel richtend bat er, seine Aussagen auf die ihm gestellten Fragen so klar wie möglich mit „Ja“, „Nein“ oder „Vielleicht“ zu beantworten.
Erinnerungslücken bei Högel
In der Tat gibt es mehrere Fälle, bei denen sich Niels Högel weder an den Patienten, noch an eine Manipulation seinerseits erinnern konnte. Hinzu kamen Patienten, an die er sich zwar erinnern konnte, bei denen ihm jedoch eine mögliche Manipulation nicht im Gedächtnis geblieben sei. In all diesen Fällen schloss er jedoch nicht aus, dass er eine Manipulation, die zum Tode geführt hat, begangen haben könnte. Von den insgesamt 26 am 2. Verhandlungstag behandelten Fällen kann sich Niels Högel in 14 Fällen an eine Manipulation durch Antirythmika erinnern, bei 11 Fällen kann er es nicht ausschließen. Bei einem Fall jedoch schließt er eine medizinische Manipulation durch seine Person aus.
Erinnerung an spektakuläre Einsätze
Auffällig ist dabei, dass sich Högel fast ausschließlich an Patienten erinnerte, die er mit dramatischen Ereignissen oder einer ihm bis dato unbekannten Maschine oder einer neuen Behandlungsmethode (Vakuumverband bei offenem Brustkorb, Egmo-Maschine) in Verbindung bringt. An seine allererste Tat – sei es mit oder ohne gelungene Reanimation – erinnert sich Högel nach eigener Aussage derweil nicht.
 
Archivbild: NonstopNews

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