Zuzugsstopp für Flüchtlinge für Delmenhorst beschlossen

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Ab sofort kann Delmenhorst mit einer Entlastung in der Flüchtlingsfrage rechnen. Grund ist der Zuzugsstopp für neue Flüchtlinge, den das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport heute, 15. November, beschlossen hat.
 
Die Maßnahme des Landes fällt unter das „Soforthilfeprogramm Sekundärmigration“. Damit will die Landesregierung die besonders von vielen Zuzügen von anerkannten Flüchtlingen betroffenen Städte Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven entlasten. Neben dem befristeten Zuzugsstopp umfasst das Programm auch finanzielle Hilfen.
 

Enge Angehörige ausgeschlossen

Die Ausländerbehörden sind durch den Erlass angewiesen, künftig eine Zuzugsbeschränkung für die drei Städte für anerkannte Flüchtlinge einzuhalten. Die Verwaltung bezeichnet die Maßnahme als „lageangepasste Wohnsitzauflage“. Damit können Zuzüge weiterer Flüchtlinge in eine Kommune unterbunden werden, falls dies aus Gründen der Integration nötig erscheint. „Es handelt sich um eine außergewöhnliche Maßnahme mit dem Ziel, eine soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung der zugewanderten Flüchtlinge zu verhindern“, schreibt das Ministerium.
 
Enge Familienangehörige von anerkannten Flüchtlingen, die bereits in Delmenhorst oder den beiden anderen Städten wohnen, sind von der Maßnahme nicht betroffen.
 

Auch Finanzhilfen inbegriffen

Die finanziellen Hilfen für „besonders stark von Sekundärmigration betroffenen Kommunen“ beziffert das Land für 2017 und 2018 mit jeweils 10 Millionen Euro. Damit sollen in den betroffenen Kommunen wichtige Projekte gefördert werden, die die Integration bereits dort eingezogener Flüchtlinge vorantreiben. Delmenhorst will unter anderem einen Anbau ans Stadion aus diesem Integrationsfonds bezahlen.
 

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